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Europäischer Zahlungsverkehrsmarkt

Die neue Konkurrenz

Das politische Ziel, die nationalen Grenzen im Zahlungsverkehr abzuschaffen, wird zu einer grundlegenden Strukturänderung in der europäischen Zahlungsverkehrslandschaft führen. Erste Vorboten dieser Entwicklung sind bereits heute sichtbar. Neue Wettbewerber betreten das Spielfeld und fordern die etablierten Akteure heraus. | Ibrahim Karasu

Die Schaffung des einheitlichen Rechtsrahmens für den Zahlungsverkehr durch die Richtlinie 2007/64/EG über Zahlungsdienste im Binnenmarkt legt unter anderem die Grundlagen für eine neue Kategorie von Zahlungsdienstleistern: die Zahlungsinstitute.

Das künftige Spektrum der ZahlungsdienstleisterMit der Möglichkeit, solche Institute zu gründen, verfolgt die europäische Politik das Ziel, den Wettbewerb zu fördern und einen fairen und ungehinderten Zugang zu den Zahlungsverkehrsmärkten zu schaffen. Auch soll die Vielzahl von unterschiedlichen nationalen rechtlichen Vorgaben für die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen insbesondere durch Institutionen, die keine Kreditinstitute sind, harmonisiert werden. Diese Maßnahmen – so hofft die Kommission – werden auch die Initiativen zur Entwicklung neuer Geschäftsmodelle im Zahlungsverkehr, das heißt neuer Zahlungsverkehrsprodukte, -dienstleistungen und -infrastrukturen, verstärken.

Zahlungsinstitute und deren mögliche Geschäftsfelder

Nach Artikel 4 der Richtlinie bezeichnet der Begriff „Zahlungsinstitut“ eine „juristische Person, die … eine Zulassung für die gemeinschaftsweite Erbringung und Ausführung von Zahlungsdiensten erhalten hat.“ Solche Zahlungsdienste sind im Wesentlichen:

  • Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden,
  • Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden,
  • Dienste für die Führung eines Zahlungskontos,
  • Ausführung von Zahlungsvorgängen (mit und ohne Kreditgewährung) durch Lastschriften, Überweisungen, Daueraufträge und Zahlungskarten,
  • Ausgabe sowie Annahme und Abrechnung von Zahlungsinstrumenten und
  • Finanztransfers (der nicht kontengebundene Transfer von Geld als Dienstleistung).


Während Kreditinstitute diese Dienste bereits auf Grund ihrer Bankerlaubnis erbringen dürfen, benötigen Zahlungsinstitute hierfür eine Genehmigung. Sie müssen eine Zulassung beantragen (Artikel 10) und dabei die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen nachweisen (Artikel 5). Nach der Zulassung in einem EU-Mitgliedstaat (Herkunftsmitgliedstaat) können Zahlungsinstitute in allen anderen EU-Mitgliedstaaten (Aufnahmemitgliedstaaten) tätig werden (Artikel 25). Mit diesem „Europäischen Pass“ sollen einheitliche Marktzutrittsvoraussetzungen und damit ein Level Playing Field für alle Anbieter von Zahlungsdiensten geschaffen werden.

Zahlungsinstitute haben qualitativ geringere aufsichtsrechtliche Anforderungen zu erfüllen als heutige Anbieterkategorien wie zum Beispiel Kreditinstitute und E-Geld-Institute. So muss ein Zahlungsinstitut – bei einem eingegrenzten Zahlungsdiensteangebot – gemäß Artikel 6 der Richtlinie ein Anfangskapital von lediglich 20.000 bis 125.000 € nachweisen. Je mehr Zahlungsdienstarten angeboten werden, desto höher ist die Anfangskapitalschwelle.

Nach Artikel 16 der Richtlinie dürfen Zahlungsinstitute auch Zahlungssysteme betreiben. Der Zugang muss objektiv, nicht diskriminierend und verhältnismäßig gestaltet werden (Artikel 28). Dabei dürfen Anforderungen aufgestellt werden, die sich aus der Risikoabsicherung und dem Schutz der finanziellen und operativen Stabilität ergeben.

Nichtbanken gewinnen an Gewicht
Mit der Kategorie der Zahlungsinstitute sind nun die Nichtbanken den Banken im Zahlungsverkehr gleichgestellt und treten damit in nahezu vollem Umfang in gegenseitigen Wettbewerb. Bereits heute haben sich Dienstleistungsunternehmen im Zahlungsverkehr, die nicht über eine eigene Banklizenz verfügen, mit einem unterschiedlichen Angebot entlang der Wertschöpfungskette im nationalen und internationalen Zahlungsverkehr in Nischenbereichen erfolgreich etabliert.1

Vor dem Hintergrund sich ändernder Rahmenbedingungen und angesichts der Möglichkeit, operative, durch die Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) hoch standardisierte abwicklungstechnische Prozesse des Zahlungsverkehrs systematisch und vor allem europaweit bei neuen Zahlungsinstituten zu bündeln, ist davon auszugehen, dass Zahlungsdienstleister (zum Beispiel Remittances Services, Anbieter im Finanztransfergeschäft) und künftig die Zahlungsinstitute weiter an Bedeutung gewinnen werden.

Zur Umsetzung der Zahlungsdienstrichtlinie in deutsches Recht, die bis November 2009 abgeschlossen sein muss, wurden im Juni dieses Jahres die entsprechenden Referentenentwürfe vorgelegt. Bei der Umsetzung hat der nationale Gesetzgeber sich an den durch die Richtlinie gesetzten Vorgaben zu orientieren. Dies sind im Wesentlichen neben der Schaffung eines einheitlichen Erlaubnisverfahrens auch harmonisierte Aufsichtsinhalte für Institute ohne Banklizenz, um rechtliche Marktzutrittsschranken für sämtliche Zahlungsdienstleister zu beseitigen. Mit dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz schafft der deutsche Gesetzgeber den regulatorischen Rahmen für die Beaufsichtigung der neuen Zahlungsdienstleister.

Die Grundlagen für die von der europäischen Politik gewünschte signifikante Erhöhung des Wettbewerbs im Zahlungsverkehrsmarkt sind also gelegt. Der Wettbewerb wird zunehmen – zwischen den Banken, zwischen Banken und Zahlungsinstituten, aber auch zwischen den Zahlungsinstituten selbst.

Varianten des Markteintritts
Welche und wie viele Unternehmen nun die Zulassung als Zahlungsinstitut nach dem neuen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz beantragen werden, ist derzeit nicht bekannt. Markteintrittsmöglichkeiten ergeben sich für sie grundsätzlich in verschiedener Hinsicht:

  • Neue Anbieter können sich auf dem deutschen Markt als Zahlungsinstitute etablieren.
  • Deutsche Zahlungsinstitute können sich in anderen Zahlungsverkehrsmärkten der EU positionieren und dort in den Wettbewerb eintreten.
  • Zahlungsinstitute aus anderen Zahlungsverkehrsmärkten in der EU können in den deutschen Markt eintreten.


Die Palette potenzieller Zahlungsinstitute und möglicher Dienstleistungen ist umfangreich:
 

  • Unternehmen aus dem Bereich der Bargeldlogistik
  • -Geld- und Wertdienstunternehmen könnten Cash Recycling für die Banken anbieten.
  • -Betreiber von Geldautomaten könnten ihre Geschäftsmodelle erweitern.
  • Handelsunternehmen könnten
  • -das Finanzierungsgeschäft zu einem eigenen Geschäftsfeld ausbauen,
  • -eigene Karten emittieren und den Zahlungsverkehr mit ihren Kunden direkt abwickeln,
  • Zahlungen mit eigenen Lieferanten unmittelbar abwickeln.
  • Unternehmen aus dem Bereich der Zahlungstransaktionen: Weitere Dienstleister im Bereich kontenungebundener Zahlungen könnten sich etablieren.2
  • Anbieter von E-Payments-Solutions: Telekommunikationsunternehmen könnten Zahlungen zwischen ihren Kunden (Privatkunde an Privatkunde oder Händler an Kunde) abwickeln.
  • Unternehmen im Rahmen des Kartengeschäfts (Netzbetreiber, Acquirer):
  • -Prozessoren wären in der Lage, die gesamte Palette von Zahlungsdiensten bereitzuhalten.
  • Anbieter von Zahlungs- und Risikomanagementlösungen könnten ihre Acquiring- und Bankdienstleistungen erweitern und ebenfalls Zahlungsdienste anbieten.


Handlungsoptionen für Banken und deren Kunden
Für die Banken gilt es, sich rechtzeitig auf die neue Marktsituation einzustellen und geeignete Maßnahmen zur Vorbereitung auf den zukünftigen Wettbewerb in einem neuen Zahlungsdienstemarkt festzulegen. Mit dem Markteintritt von Zahlungsinstituten wird die Wahl einer entsprechenden Marktstrategie im Zahlungsverkehr für die Banken wichtiger denn je: Nischenanbieter, Preisführer, Marktführer oder Outsourcing3. Jede Bank muss ihre derzeitige Zahlungsverkehrsstrategie Öffauf den Prüfstand stellen und sich gegebenenfalls neu positionieren. Ohne schlüssige Konzepte besteht das Risiko, dass die Banken sich weiterhin primär auf die Effizienzsteigerung eingespielter Geschäftsmodelle konzentrieren, während sich die zukünftigen Zahlungsinstitute mit neuen und innovativen Leistungen und Produkten profilieren.

Grundsätzlich haben die Banken gegenüber den neuen Wettbewerbern immerhin folgenden Vorsprung: Sie sind heute bereits im Geschäft und bieten oft auch den Zahlungsverkehr komplett aus einer Hand an. Sie haben daher die Chance, dieses Geschäftsfeld weiterhin als Kernkompetenz auszubauen und sich gegebenenfalls darüber hinaus auch als Insourcer im Zahlungsverkehr zu positionieren. Sollten sie die Domäne der Zahlungsdienste auch künftig in der gesamten Breite wettbewerbsfähig besetzen wollen, verbleibt ihnen Zeit bis Ende 2009, um unterschiedliche Handlungsoptionen zu realisieren und die erforderliche Zahlungsverkehrsarchitektur zu schaffen. Eine nationale bzw. europäische Komplettdienstleistung (End-to-End-Service) könnte zum Beispiel durch den Ausbau der Zahlungsverkehrsabteilung im eigenen Haus, die Gründung von Tochtergesellschaften oder auch durch Kooperationen realisiert werden.

So könnte das neue Zahlungsverkehrsrecht in der Konsequenz dazu führen, dass der Trend, den Zahlungsverkehr als Basisdienstleistung mehr und mehr zur wettbewerbsneutralen Versorgungsdienstleistung zu machen, weiter verstärkt wird. Damit erschließen sich Skaleneffekte ungeahnten Ausmaßes mit den noch nicht einzuschätzenden Möglichkeiten von Synergien zur Nutzung von Kostenreduzierungen und der Schaffung effizienter Prozesse.

Für viele Institute wird möglicherweise das Outsourcing zur alleinigen Handlungsoption, wenn die anderen Alternativen, zum Beispiel die Rolle als Marktführer, Nischenanbieter oder Preisführer, nicht in Betracht gezogen werden können. Das neue Zahlungsverkehrsrecht gibt insbesondere kleineren und mittleren Banken die Möglichkeit, ihre Aktivitäten auf das Kerngeschäft zu konzentrieren und Kosten zu reduzieren, indem sie die Öffnung des Marktes nutzen, um ihren Zahlungsverkehr konsequenter als bisher an andere Banken bzw. ab 2009 an Zahlungsinstitute auszulagern und dies sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene, da Landesgrenzen im Kontext des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums keine Rolle mehr spielen.4 Auch für die Firmenkunden der Banken werden sich neue Optionen eröffnen. Sie werden gegebenenfalls künftig bei der Abwicklung ihres Zahlungsverkehrs zwischen einer Bank und einem Zahlungsinstitut wählen können. Das neue Zahlungsverkehrsrecht könnte darüber hinaus dazu führen, dass Firmenkunden der Banken nun selbst zu Zahlungsdienstleistern werden bzw. ihr eigenes Zahlungsinstitut gründen und damit zu Wettbewerbern der Banken werden.

Für größere Handelsunternehmen legt die Zahlungsdienstrichtlinie die Grundlagen zu einem möglichen Paradigmenwechsel im Zahlungsverkehr. Dies bedeutet, dass sie ihren Zahlungsverkehr einheitlich auf die europäischen Märkte ausweiten und dabei auch auf die europäischen Zahlungsdienstleister zurückgreifen. Kreditinstitute und zukünftig auch die Zahlungsinstitute werden in diesem Zusammenhang ihren Firmenkunden bei der Konsolidierung ihrer Zahlungsverkehrsaktivitäten folgen, indem sie ihnen verstärkt europaweit einheitliche Dienstleistungen im Zahlungsverkehr anbieten werden. Gewinner sind darüber hinaus auch die Privatkunden. Sie werden auf eine Vielzahl neuer Anbieter, Dienstleistungen und Produkte zurückgreifen können und ihre Zahlungen künftig europaweit einheitlich, genauso effizient und sicher wie heute im Inland, vornehmen können.

Fazit
Der einheitliche europäische Zahlungsverkehrsraum und das neue Zahlungsverkehrsrecht sprengen die nationalen Dimensionen und katapultieren die Zahlungsverkehrsabwickler auf das Spielfeld des europäischen Wettbewerbs, auf dem sich nur diejenigen Akteure behaupten können, die sich die entsprechenden Wettbewerbsvorteile verschafft haben. Volumen und Kosteneffizienz werden sich dabei als die entscheidenden Erfolgsfaktoren herausbilden. Gleichzeitig sind die Banken auch in diesem Geschäftsfeld gefordert, Dienstleistungen und Produkte zu offerieren, mit denen sie sich gegenüber konkurrierenden Unternehmen am Markt abheben können. Dieser Spagat zwischen einer effizienten, kostengünstigen
und mehr oder weniger wettbewerbsneutralen und europaweiten Abwicklung des Massenzahlungsverkehrs auf der einen Seite und der Entwicklung wettbewerbsfähiger Alleinstellungsmerkmale auf der anderen Seite ist eine der großen Herausforderungen der SEPA und des neuen Zahlungsverkehrsrechts.

Die Banken werden ihre bisherige herausragende Stellung im Zahlungsverkehr und im Kartengeschäft sukzessive mit anderen Anbietern teilen und sich verstärkt dem Wettbewerb in der europäischen Zahlungsverkehrslandschaft stellen müssen. Sie können die damit verbundene Chance nutzen, um sich im Zahlungsverkehr strategisch neu zu positionieren.

 

Ibrahim Karasu ist Geschäftsführer beim Bundesverband deutscher Banken, Berlin.
1 Siehe hierzu die Studie: Nonbanks in the Payment System: European and U.S. Perspectives, by: Members of European Central Bank Oversight Division and Members of Federal Reserve Bank of Kansas City Payments System Research Department; Santa Fe, New Mexico, 2007.
2 „Payment Services Provider“ haben dieses Zahlungsverkehrssegment derzeit besetzt (z. B. Western Union, mit Banklizenz und vielfacher Nutzung der Bankeninfrastruktur).
3 Vergleiche hierzu unter anderem World Payments Report 2007, Cap Gemini, 2007.
4 Siehe hierzu: World Payments Report 2007, Cap Gemini, 2007; A.T. Kearney, The SEPA Shake-Out, Chicago 2008; McKinsey on Payments, Number 1, 2008 McKinsey & Company. So geben zum Beispiel 58 % der befragten Banken in einer Studie an, innerhalb der kommenden fünf Jahre den Zahlungsverkehr oder Teile davon auszulagern (World Payments Report 2007, Capgemini, 2007).
Der Artikel ist erschienen in der Ausgabe 07/2009
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