Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hält die Pflichten, die im Leitlinienentwurf der EBA für die Institute im Rahmen des Outsourcings vorgesehen sind, insgesamt für „deutlich zu weitgehend“. Bei den Anforderungen werde beispielsweise nicht ausreichend zwischen der Auslagerung kritischer und nicht-kritischer Funktionen differenziert. Es bestehe deshalb die Gefahr, dass Institute die mit Outsourcing verbundenen Chancen aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands für die Implementierung sowie laufende Steuerung nicht mehr nutzen können, teilte die Interessenvertretung der deutschen kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände mit. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hatte am 22. Juni ein Konsultationspapier zu ihren Outsourcing-Leitlinien veröffentlicht (EBA/CP/2018/11). Die komplette Stellungnahme der Interessengemeinschaft kann in englischer Sprache auf der Seite der DK eingesehen werden.