Qualifiziert entscheiden
Die Finanzberichterstattung steht vor neuen Herausforderungen. Die Kapitalmarktkrise löste eine Vielzahl von Gesetzgebungsverfahren aus, die nicht zuletzt auch auf die Verbesserung der Informationsgrundlagen abzielen, auf die sich Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft stützen. Während „Rating“ in der deutschen Literatur erstaunlich lange ein Randthema des wissenschaftlichen Interesses im Bankwesen blieb, erzwingt die Krise ein Umdenken bezüglich der Struktur, der Qualität und der Quantität der informationellen Basis, auf die sich Marktteilnehmer stützen. | Oliver Everling
Ratingagenturen entpuppten sich nicht nur als Botschafter der schlechten Nachrichten, sondern auch als Überbringer von Ansteckungsgefahren aus verschiedenen Segmenten der Finanzmärkte. Die unkontrollierte Verbreitung von Ratings nur weniger US-amerikanischer Ratingagenturen, die ihre Interessen in mehr als 100 Ländern der Welt wahrnehmen, ist insbesondere dann verhängnisvoll, wenn Ratingagenturen zu falschen Schlüssen bei Aufträgen für Ratings neuer Finanzinstrumente von Zweckgesellschaften gelangen, die nur mit neuen analytischen Annahmen und Methoden beurteilt werden können und über deren Zahlungshistorie nichts bekannt sein kann, so dass sich jedes Rating nur auf mathematisch-statistische Modellierungen gründet.
Folgerichtig setzen die Gesetzgeber – in den USA wie auch in der Europäischen Union – zunächst an den Überbringern der schlechten Nachrichten an, den Ratingagenturen: Infolge der EU-Verordnung über Ratingagenturen müssen diese Transparenzberichte anfertigen, in denen sie über die Rechtsstruktur und Besitzverhältnisse, interne Kontrolle, Archivierungspolitik, Compliance, Rotationspolitik für Ratinganalysten, Finanzinformationen, Unternehmensführung berichten und eine Statistik über die Zuweisung von Personal führen. Neue Maßstäbe an Aktualität, Transparenz und Informationsqualität sind aber nicht nur bei Ratingagenturen anzulegen.
Das GIGA-Prinzip
Die Finanzkrise machte ein Grundprinzip jeder Finanzanalyse deutlich: Entscheidungen können nur so gut sein wie die Informationen, auf die sie sich stützen. Finanzanalysen können nur so zutreffend sein wie die Daten, die in sie einfließen. Wissen kann zu treffgenauen Ratings nur dann logisch verknüpft werden, wenn dieses Wissen zweckorientiert und zutreffend ist. Nach dem GIGA-Prinzip, „Garbage In, Garbage Out“, sind alle Elemente in der Informationskette zu analysieren, die an der Erhöhung von Treffgenauigkeit von Ratings beteiligt sind. Somit kommt es auch auf die Transparenz der wirtschaftlichen Einheiten an, für die Ratings erstellt werden.
Spätestens seit der Finanzkrise beobachtet der Markt argwöhnisch und mit größter Vorsicht die Veröffentlichungspraxis der Unternehmen. Das Zusammentragen der Daten zu beschleunigen, dabei gleichzeitig die Qualität des Datenmaterials zu erhöhen und die Transparenz des gesamten Abschlussprozesses zu verbessern, ist derzeit eine enorme Herausforderung für das Konzernrechnungs- und Berichtswesen vieler Aktiengesellschaften. Transparenz hat mindestens eine quantitative, ein qualitative und eine zeitliche Dimension (Fast Close Initiative).
Abschlussgeschwindigkeit, Bearbeitungseffizienz, Termintreue, Datenqualität und Prozesstransparenz sind zu herausragenden Erfolgsfaktoren geworden, die ihresgleichen nur noch in der industriellen Güterproduktion finden. Diese Herausforderung kann mit einem konventionellen Projektmanagement nicht mehr bewältigt werden. Erforderlich ist ein prozessgesteuertes Projektmanagement, das Anforderungen wie die folgenden erfüllt: dezentrale Projektplanung und Aufgabenverteilung, gemeinsame Sicht auf einen Projektplan, verteilte Zuständigkeiten, Echtzeitsteuerung durch Prozessengine, permanente Kenntnis des kritischen Pfades, kontrollierte Eskalation usw.
Grenzen der gesetzgeberischen Möglichkeiten
Über den Zusammenhang zwischen der Stabilität der Finanzmärkte und der Qualität der Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich besteht seit vielen Jahren Konsens. Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich ist nur eines von vielen Beispielen für Versuche des Gesetzgebers, Transparenz durch Rechtsnormen herzustellen, Mindeststandards zu definieren usw. Das KonTraG, das der Deutsche Bundestag am 5. März 1998 verabschiedete, griff als ein umfangreiches Artikelgesetz in eine Vielzahl von Gesetzbüchern ein.
Es verbesserte die Corporate Governance in deutschen Unternehmen, indem etliche Vorschriften aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht verändert, präzisiert und erweitert wurden, hauptsächlich Vorschriften des HGB (Handelsgesetzbuch) und des AktG (Aktiengesetz). Die Haftung von Vorstand, Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfern korrespondiert mit einer Vorschrift, die Unternehmensleitungen dazu zwingt, ein unternehmensweites Früherkennungssystem für Risiken (Risikofrüherkennungssystem) einzuführen und zu betreiben sowie Aussagen zu Risiken und zur Risikostruktur des Unternehmens im Lagebericht des Jahresabschlusses der Gesellschaft zu veröffentlichen.
Wie schon das KonTraG nicht die Fehlentwicklungen am „Neuen Markt“ verhindern konnte, so reichen auch andere Maßnahmen des Gesetzgebers nicht aus, um Implosionen in Finanzmärkten zu verhindern, wie sie in der Krise zu beobachten waren. Die bloße Einhaltung von Gesetzen ist angesichts der Vielzahl von Branchenbesonderheiten und der Unterschiedlichkeit von Geschäftsmodellen und Unternehmensstrategien kein Garant dafür, dass Marktteilnehmer qualitativ, quantitativ und in zeitlicher Hinsicht richtig informiert werden.
Jeder Gesetzgeber muss den Wettlauf mit der Zeit verlieren: Sind die einen Rechtsnormen noch nicht umgesetzt, ist bereits über die nächsten nachzudenken, für die durch neuere Entwicklungen Anlass gegeben wird. Wähler lassen zudem in Demokratien dem Gesetzgeber keine Zeit, um die Wirkungsweise einer Regulierung zu testen, sondern drängen zu operativer Hektik, die mit den eher trägen und komplizierten Entscheidungsstrukturen demokratischer Abstimmungsprozesse kaum vereinbar ist.
Der Lösungsansatz in diesem Dilemma liegt für den Gesetzgeber darin, nicht länger selbst „Ratingagentur zu spielen“: Statt den Versuch zu unternehmen, stets jede zu berichtende Information und jede offenzulegende Statistik detailliert in Gesetzen und Verordnungen vorzuschreiben, muss der Gesetzgeber die Weichen für ein System stellen, das für alle Marktteilnehmer den Ansporn zur Verbesserung der Unternehmenstransparenz enthält. Ergebnis eines solchen Systems sind Ratings, die nach einer konsistenten Kriteriologie und nach einem stringenten Verfahren ermittelt werden.
Datenfriedhöfe, sinnlose Berichte, Disclaimers und aufgeblähte Dokumentationen, die keinen Entscheidungsträger mehr erreichen, sind das Ergebnis von Gesetzesvorschriften, denen aufgrund eines zu formalen Verständnisses des Gleichheitssatzes jedes einzelfallbezogene Kosten-Nutzen-Kalkül fremd sein muss. Gerade in einer durch die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien geprägten Zeit der Informationsüberflutung kommt es auf Komplexitätsreduktion durch Ratings an.
Kerngedanke eines Transparenzratings ist es daher, die Frage nach der Transparenz von Produkten und Produktanbietern nicht länger „digital“ bzw. „schwarz-weiß“ zu beantworten, sondern abgestuft nach Notensystemen. Gesetze werden entweder „eingehalten“ oder „nicht eingehalten“. Rechtmäßigkeit bestimmt sich nach der Übereinstimmung eines Akts mit geltendem Recht, die Antwort kann nur „ja“ oder „nein“ lauten. Dieser juristisch aufgezwungenen Primitivform des Denkens ist der Rating-Gedanke konträr, der zwischen schwarz und weiß auch Grautöne differenziert. Die Frage nach der Transparenz eines Unternehmens kann nicht einfach mit „gegeben“ oder „nicht gegeben“ beantwortet werden. Daher bedarf es der Fortentwicklung von Ratingsystemen, die sich auf die Transparenz richten.
Dass die Idee eines Transparenzratings keine rein theoretische ist, soll im Folgenden an der Betrachtung erster Ansätze gezeigt werden, die sich dazu in der Praxis bereits finden.
Beispiel FuW-Transparenzrating
Die Zeitung „Finanz und Wirtschaft“ aus dem gleichnamigen Verlag in Zürich bietet online wie auch gedruckt einen Aktienführer an, der mit Hilfe des so genannten FuW-Ratings Dividendenpapiere börsennotierter Gesellschaft klassifiziert. Über die Güte von Obligationen oder über die Bonität des betreffenden Unternehmens, wie sie von Agenturen wie Moody’s oder Standard & Poor’s klassifiziert wird, soll mit diesem Rating keine Aussage gemacht werden.
Jede Aktie wird unter drei Aspekten betrachtet: Wachstum, Aktionärsfreundlichkeit und Transparenz. Jedes Kriterium weist drei mit den Buchstaben A, B und C bezeichnete Güteklassen auf: gut, mittelmäßig, unterdurchschnittlich. Wenn kein Rating möglich oder sinnvoll ist, weil beispielsweise Erfahrungswerte fehlen, weist ein Stern (*) darauf hin. Eine Gesellschaft mit dem Rating AAA weist nach Auffassung des Redaktionsausschusses der Zeitung überdurchschnittliche Zuwachsraten in Cashflow, (Betriebs-)Gewinn sowie Eigenkapital pro Titeleinheit auf, behandelt die Aktionäre in jeder Lage als Partner und legt eine vorbildlich transparente Rechnung auf.
Dynamische Elemente sollen durch den Einfluss der Entwicklungstendenzen von Transparenz, der Qualität der Investor Relations und der Wachstumskontinuität respektive Ertragsvorhersehbarkeit im Urteil berücksichtigt werden, wie auch die laufende Modifikation der Kriterien und Überprüfung der Ratings den internationalen Standards und Trends Rechnung tragen soll. Das Transparenzrating der FuW folgt dem Gedanken, dass ein detaillierter, aussagekräftiger Geschäftsbericht allein nicht bereits in jedem Fall die von Investoren benötigte Transparenz herstellt, vielmehr ist eine Reihe weiterer Faktoren für die Beurteilung heranzuziehen (vgl. www.fuw.ch) GRAFIK 1.
Der Kriterienkatalog der FuW zeigt, wie auch Maßstäbe jenseits zwingender Rechtsvorschriften herangezogen werden, um die Transparenz von Unternehmen zu unterscheiden, abzustufen und damit Investoren Orientierung über die Qualitäten ihrer Aktienanlagen zu geben. Dass der Gedanke einer unabhängigen Transparenzbeurteilung nicht nur für Aktiengesellschaften konkretisiert werden kann, zeigt das seit Dezember 2005 von der Kölner Fonds Advice erstellte „Information-Rating“.
Das Information-Rating
Dieses kann auch als ein Transparenzrating bezeichnet werden, denn die Agentur versteht unter ihrer Klassifizierung „eine Bewertung bzw. Beurteilung über ein Finanzprodukt durch einen unabhängigen Dritten mit dem Ziel, dieses Produkt hinsichtlich seiner Transparenz zu bewerten“ (vgl. www.informationrating.com, „Fragen und Antworten“). Das Urteil wird in einem Rating zusammengefasst und lautet je nach Güte des Ergebnisses beispielsweise „Information-Rating 2“ oder „Information-Rating 3“ oder „Information-Rating 4“ usw.
Um jede Verwechslung mit einem Kreditrating auszuschließen, betont Fonds Advice in allen Publikationen, dass es sich beim Information-Rating nicht um ein Rating im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen handelt. Das Rating bewertet die Transparenz von Finanzprodukten, und zwar vorzugsweise von Investmentfonds. Es ist erklärtes Ziel der Ratingagentur, Anleger mit dem Information-Rating auf Basis klar definierter Kriterien und eines einheitlichen Bewertungsverfahrens eine neutrale und unabhängige Beurteilung der Transparenz eines Finanzprodukts zu geben.
Indem die Transparenz eines Fonds bewertet und ein Maß für die Transparenz geliefert wird, unterstützt das Rating auch den Auswahlprozess eines Anlegers nach geeigneten Finanzprodukten. Es soll die zentrale Frage danach beantworten, wie transparent und zutreffend die Fondsgesellschaft über den jeweiligen Investmentfonds heute informiert. Weil nicht nur Fondsinformationen und Fondsdokumente wie beispielsweise der Verkaufsprospekt (der vereinfachte Verkaufsprospekt ebenso wie der ausführliche) einschließlich der Vertragsbedingungen oder Verwaltungsreglements und Anhänge berücksichtigt werden, sondern auch die Jahresberichte und die Halbjahresberichte, Factsheets und Internetinformationen der Investmentgesellschaft zum Fonds analysiert und bewertet werden, geht der Aussagegehalt des Ratings weit über die von gesetzlichen Pflichtveröffentlichungen beim Bundesanzeiger hinaus.
Fehlen Informationen für den Ratingprozess, werden diese direkt bei der Fondsgesellschaft angefragt. Sind Informationsdefizite erkennbar, fließen diese in die Ratingbeurteilung des jeweiligen Fonds mit ein. Im Rahmen des Ratingprozesses wird bewertet, was aus Sicht der Agentur für die Transparenzbeurteilung eines Investmentfonds wichtig ist, auch hinsichtlich Produktwahrheit und Produktklarheit. Zum Aspekt „Transparenz“ treten Aspekte der „Aktualität“ und des „Service“ hinzu. Für jeden einzelnen Fonds werden über 200 Einzelkriterien herangezogen. Hauptkriterien sind
- Inhalt (der Fondsinformationen);
- Gestaltung, Übersichtlichkeit und Lesbarkeit (der Fondsinformationen);
- Informationsangebot (Umfang und Verfügbarkeit);
- Aktualität (der Informationen);
- Service (hinsichtlich Informationsbereitstellung).
Durch die Kriteriologie wird jeder Urteilsmaßstab je nach Wertigkeit unterschiedlich gewichtet, und alle Maßstäbe werden zu einem Gesamtergebnis zusammengefasst.
So genannte K.O.-Kriterien führen zum Ausschluss vom Information-Rating, sofern nur eines dieser Kriterien nach Einschätzung der Ratingagentur nicht erfüllt wird. Wenn beispielsweise in einem Jahresbericht eines Fonds keine Wertentwicklung nachzulesen ist, bleibt aus Anlegersicht die wichtigste Zahl des gesamten Jahresberichtes unbekannt, also auch das Information-Rating („kein Rating“). Dem Investmentsparer kann nicht zugemutet werden, die Performance selbst zu ermitteln, indem er sich Anteilspreise, Ausschüttungsdaten und andere Daten und geeignete IT beschafft.
Im Unterschied zu Kreditratings ist ein Information-Rating nicht auf Prognosen angewiesen. Das Information-Rating bewertet nach Einschätzung der Agentur ausschließlich die Transparenz eines Fonds. Das klassische Fondsrating, wie es beispielsweise von Feri EuroRating Services aus Bad Homburg angeboten wird, bewertet vor allem die Performance und schließt von bisherigen auf künftige Erfolge des Fondsmanagements.
Transparenz von Immobilienaktiengesellschaften
Deutsche Immobilienaktiengesellschaften stehen im Fokus des Transparenz-Ratings der Feri EuroRating Services. Hierin wird der Transparenzgrad von Immobilien-AGs, aber auch von Offenen Immobilienfonds gemessen, deren aktuelle Rechenschaftsberichte zum Vergleich ausgewertet werden. Immobilien-AGs unterschieden sich wesentlich von Offenen Immobilienfonds, die seit einigen Jahren deutlich transparenter auftreten. Die Ratingagentur ermittelt unterschiedliche Transparenzgrade auch im internationalen Vergleich, namentlich von schweizerischen und österreichischen Immobilien.
Bei vielen Gesellschaften liegt der Börsenwert deutlich unterhalb des Net Asset Value (NAV). Dies deutet darauf hin, dass Investoren am Kapitalmarkt mangelnde Transparenz mit Risikoabschlägen bewerten. Die Feri-Transparenz-Ratings tragen dazu bei, diese Abschläge zu erklären. Beim ersten Feri-Transparenz-Rating wurden 2008 die Geschäftsberichte von Immobilien-AGs, insbesondere Bestandsimmobilienhalter, ab einer Marktkapitalisierung von 50 Mio € aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ausgewertet.
Die Transparenz auf Einzelobjektebene bestimmt maßgeblich das Rating, denn vielen Immobilienaktiengesellschaften fehlt es insbesondere bei der Darstellung des Immobilienbestands an der notwendigen Transparenz. Die Kriteriologie folgt einem einfachen Schema: Es fließen zu 75 % die Transparenz bei der Vermögenssituation (Anlage- und Umlaufvermögen) sowie zu 25 % die Komponenten Fremdkapital und Berechnung des Nettosubstanzwerts ein. Insgesamt liegen 230 Einzelkriterien der Berechnung zugrunde.
Bei Gesellschaften, deren Wert sich überwiegend aus dem Immobilienbestand ergibt, darf nicht darauf verzichtet werden, Einzelverkehrswerte, Mieteinnahmen, Annahmen zur nachhaltigen Mieterträgen und Vermietungsquoten zu veröffentlichen oder mindestens Transparenz gegenüber Ratingagenturen herzustellen. Positiv sind Veröffentlichungen zum Fremdfinanzierungsanteil, zu lang- und kurzfristigen Krediten und möglichen Währungsrisiken. Besonders Immobilien-AGs mit Schwerpunkt auf Wohnimmobilien lassen nach dem Transparenzrating der Feri EuroRating Services indessen deutliche Mängel bei der Transparenz erkennen.
Transparenz in der Altersvorsorge
Bei Rentenversicherungen gilt es, eine nicht mehr zu überblickende Vielfalt an Gesellschaften, Garantiemodellen und Produktbesonderheiten zu vergleichen. Die Bedingungen sind oft sehr schwer verständlich bzw. intransparent. Die Kosten, die seit 1.7.2008 zumindest teilweise angegeben werden müssen, bleiben letztlich intransparent und damit weder für den Berater noch für den Kunden nachvollziehbar.
Das ITA – Institut für Transparenz in der Altersvorsorge analysiert daher Altersvorsorgeprodukte der verschiedenen Gesellschaften und bittet diese auch um Informationen zu den Produkten und den Kosten, die über die öffentlichen Angaben hinausgehen. Um das Ausmaß der Offenlegung der Informationen zu Produkten und deren Kosten zu unterscheiden, werden die Datenlieferungen in drei Stufen eingeordnet. Zur besten Kategorie gehören Gesellschaften, die
- auch die Formeln für die Berechnung sämtlicher Kosten nebst Erläuterung zu den genannten Produkten zur Verfügung stellen,
- Kapitalanlageregeln bei Garantieerzeugungsmodellen offenlegen, sofern es sich um strikte Vorgaben handelt,
- auch bei Hybridprodukten, CPPI- oder ähnlichen Garantieerzeugungsmodellen folgende Informationen liefern: Angabe und Beschreibung der Fonds, Mechanismus inklusive Hebel sowie Garantielevel und garantierte Werte,
- Informationen zur Verfügung stellen, inwieweit Rückvergütungen aus Fonds in die Überschussbeteiligung eingerechnet werden.
Entsprechend unterscheidet das ITA auf der zweiten Stufe Produktanbieter, die das ITA zwar aktiv bei der Analyse der Altersvorsorgeprodukte unterstützen, indem sie sonst alle Informationen zur Verfügung stellen, aber die Kosten der Produkte nicht vollständig offenlegen, und schließlich auf der dritten Stufe Produktanbieter, die das ITA nicht bei der Analyse unterstützen und auch die Kosten der Produkte nicht vollständig offenlegen.
Um Altersvorsorgeprodukte auf ihre Transparenz hin zu prüfen, führt ITA ein Transparenzrating durch, bei dem es um die Verständlichkeit der (Vertrags-)Bedingungen im Produktkontext geht. Nur wenn diese transparent formuliert sind, kann sich der Verbraucher selbst über die Leistungen und Kosten informieren und auf dieser Basis eine fundierte Entscheidung treffen.
Vorgegebene Leistungsmerkmale werden geprüft wie auch die Modellrechnung hinterfragt. Weitere Kriterien sind zum Beispiel die Darstellung der Kosten, die Flexibilität in der Anspar- und Auszahlphase, der Risikoschutz, gegebenenfalls die Garantieleistungen, die Überschussbeteiligung, die Besonderheiten investmentorientierter Produkte bzw. die Kapitalanlage und die Modellrechnung. Die einzelnen Aussagen der Hauptwerbebroschüre für das Produkt werden auf Richtigkeit, Vollständigkeit und mögliche Irreführungsgefahr hin analysiert.
Die Urteilsbereiche „Textverständlichkeit und –klarheit“ sowie „Transparenz“ der Werbebroschüre fließen zu je einem Viertel, die Produkttransparenz zur Hälfte in das Endurteil ein So genanntes Anlegerschutz-Transparenz-Rating Bestandteil der Tätigkeit des 2010 verstorbenen umstrittenenen Analysten Heinz Gerlach war ein so genanntes Anlegerschutz-Transparenz-Rating, bei dem Initiatoren von Kapitalanlagen (insbesondere geschlossener Fonds) aufgefordert wurden, die kompletten Prospektunterlagen für ein Anlageangebot sowie eine vollständige Leistungsbilanz-Dokumentation zu übersenden. Wenn ein Wirtschaftsprüfer-Prospektgutachten durchgeführt worden war, sollte der Initiator veranlassen, dass der mit der Prospektbegutachtung beauftragte Wirtschaftsprüfer eine Auskunftsvereinbarung mit der Heinz Gerlach Medien AG abschließt, damit diese das Prospektgutachten bei dem Wirtschaftsprüfer abrufen kann.
Sofern ein beanstandungsfreies Prospektgutachten nach den entsprechenden Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V. sowie eine vollständige Leistungsbilanz-Dokumentation vorgelegt wurden, erfolgte ein „Transparenz-Rating“, das optisch durch zwei Haken dargestellt wurde. Blieb die Übersendung der Unterlagen aus, erfolgte ein Rating, das optisch dargestellt wurde als „??-Rating“ bzw. „Transparenz-Rating nicht durchführbar“ und im Internet veröffentlicht wurde.
Der Fall der Heinz Gerlach Medien AG illustriert Besonderheiten der Tätigkeit von Ratingagenturen, die nach Aufsicht verlangen, denn es wurde ihr gerichtlich untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Initiatoren von Kapitalanlagen, die ihre Emissionsprospekte mit beanstandungsfreiem Prospektgutachten und Leistungsbilanz nicht zur Verfügung stellen, das „??-Rating“ (unzureichende Transparenz) mit „Haftungsrisiken für den Vertrieb“ zu erteilen und zu verbreiten bzw. ein solches Rating und weitere Maßnahmen „anzudrohen“.
EZA-Transparenzrating
Der 1994 gegründete Verein „Independent Development Experts Association“ aus Winterthur, Schweiz, will in den Geberländern von Spendenorganisationen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit durch ein Rating die organisationale Transparenz fördern. Das Rating fragt nach der Verfügbarkeit aller Angaben, die es Außenstehenden ermöglichen, Ziele, Mittelverwendung, Arbeitsweise, Orte und direkte Auswirkungen der Tätigkeiten von Hilfswerken mit hinreichender Verlässlichkeit einzuschätzen. Als hinreichend gelten dabei Angaben, die für den Sachverhalt gleichzeitig relevant und konkret, für die Gesamtschau repräsentativ und auf eine Weise dargelegt sind, die sie mit ähnlichen Aktionen vergleichbar macht. Bei Organisationen, die mit höheren Werten abschneiden, soll angenommen werden können: Für die Spender ist ersichtlich, welche Aktivitäten die Organsisationen entfalten und wofür genau die Spendengelder verwendet werden.
Fiskalische Transparenz
Länder- bzw. Schuldenkrisen rücken Länderratings in den Mittelpunkt öffentlichen Interesses – schon seit den 1970er Jahren, seitdem sind wiederholt Staaten in Amerika, Asien, Afrika und jüngst auch in Europa ins Blickfeld geraten. Dass fiskalische Transparenz Rating-Upgrades bzw. ausländische Investitionen begünstigt, belegen schon empirische Studien wie die von Gaston R. Gelos und Shang-Jin Wei (Transparency and International Investor Behavior, IMF Working Paper 2002/174, International Monetary Fund, Washington DC). Umgekehrt müssen Informationsmängel und –unsicherheiten zu Herabstufungen führen.
Der vom Internationalen Währungsfonds (IWF) entwickelte „Code of Good Practices on Fiscal Transparency“ soll für eine umfassende Information der Öffentlichkeit über den Aufbau und die Aufgaben der Regierungen, die fiskalischen Ziele und die öffentlichen Haushalte sorgen. Der aktuellen Fassung von 2007 gingen verschiedene Versionen voraus, angefangen im März 1996 mit dem „Special Data Dissemination Standard“, dem nach der Asienkrise 1998 der „Code of Good Practices on Transparency in Monetary and Financial Policies“ folgte.
Der IWF gewichtete die Bedeutung fiskalischer Transparenz im Rahmen seiner wirtschaftspolitischen Überwachungsfunktion infolge der Erfahrungen mit den Finanzkrisen der 1990er Jahre immer stärker. Der Zusammenhang zwischen Transparenz und Verantwortlichkeit (Accountability) der nationalen Finanzpolitiken einerseits und der Funktionsfähigkeit und der Stabilität der Märkte sowie der Krisenanfälligkeit der Weltwirtschaft andererseits ist nicht zuletzt durch die aktuelle Schuldenkrise evident geworden.
Eine nach den IWF-Standards transparente Finanzpolitik trägt dazu bei, dass die Märkte die für eine effiziente Ressourcenallokation wichtigen Informationen über die Solidität und die Glaubwürdigkeit nationaler Finanzpolitik erhalten. Inwieweit Transparenz gegeben ist, kann anhand der Kriteriologie des fiskalischen Transparenzstandards des IWF ermittelt werden. Jede Erhebung von Daten über verschiedene Länder und die Gewichtung vorgefundener Merkmalsausprägung mündet sinnvollerweise in einem Rating, das die Quintessenz durch ein prägnantes Notensystem nachvollziehbar macht.
Resümee
Wie die Praxisbeispiele zeigen, können zur Beantwortung der Frage nach der Transparenz nicht nur bei Finanzprodukten und Emittenten Kriterienkataloge entwickelt werden, die dem Versteckspiel hinter der formalen Einhaltung gesetzlicher Mindestanforderungen Grenzen setzen und materiell ergründen, inwieweit Anleger bzw. Gläubiger über die für ihre Entscheidungen elementaren Informationen in qualitativer, quantitativer und zeitlicher Hinsicht verfügen. Eine gute Kreditrating-Note kann auf einer schmalen informationellen Basis erteilt worden sein, wie sich auch ein positives Fondsrating aus Performancedaten selbst dann noch errechnen lässt, wenn eklatante Mängel in der Offenlegungspraxis der Fondsgesellschaft zu beklagen sind. Durch Transparenzrating wird eine weitere Dimension der Urteilsbildung deutlich. Die Institutionalisierung des Transparenzratings kann dazu beitragen, die Unternehmensberichterstattung auf die aus Anlegersicht wirklich wesentlichen Daten und Fakten zu fokussieren.

