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EU-Emissionshandel

CO2-Rechte – eine lukrative Anlageklasse?

Der Appell der Europäischen Union ist dringend: „Wenn nicht rasch weltweite Maßnahmen zur Stabilisierung der steigenden Temperaturen auf unserem Planeten getroffen werden, müssen wir mit katastrophalen Folgen rechnen!“ Die EU will deshalb eine weltweit führende Rolle beim Klimaschutz übernehmen. Ihre schärfste Waffe gegen den drohenden Klimawandel ist der 2005 eingeführte Handel mit Emissionsrechten für das Treibhausgas Kohlendioxid (CO2). Der EU-Emissionshandel wird zunehmend auch für Investoren interessant. Weil das System in die heiße Phase tritt, ist mittel- bis langfristig mit steigenden Preisen zu rechnen. | Heiko Siemann, Dominik Auricht

Die Wachstumsprognose hinsichtlich des Emissionshandels resultiert unter anderem aus der Verknappung der EU-Emissionsrechte, der so genannten European Allowances (EUAs). Die Gesamtmenge der Emissionrechte ist EU-weit begrenzt und sinkt in den kommenden Jahren. Denn während in der ersten Phase von 2005 bis 2007, der Testphase des europäischen Emissionshandelssystems, viele und zum Teil auch zu viele Emissionsrechte ausgegeben wurden, hat die Europäische Union die Obergrenzen für die laufende zweite Phase von 2008 bis 2012 enger gesetzt – und reduziert die Zahl der Emissionsrechte in der dritten Phase noch weiter. Die Anzahl der insgesamt zur Verfügung stehenden Emissionsrechte geht dann jährlich um 1,74 % zurück und wird im Jahr 2020 schließlich 21 % unter dem Niveau von 2005 liegen. Mit der sinkenden Zahl der Emissionsrechte dürften künftig die Preise dieser Rechte steigen – vorausgesetzt, die Konjunktur entwickelt sich stabil.

Wachsende Bedeutung des Emissionshandels

Die Begrenzung bzw. Kappung der Gesamtzahl der Emissionsrechte bildet die Grundlage für das „Cap-and-trade“-System des Emissionshandels innerhalb der Europäischen Union. Das Prinzip ist einfach: Für jede emittierte Tonne CO2 muss ein betroffenes Unternehmen im April des folgenden Jahres ein EU-Emissionsrecht einreichen. Wer mehr CO2 emittiert als ihm laut seiner Zuteilung zusteht, muss eine Strafe zahlen – oder handeln: Das entsprechende Unternehmen kann zusätzliche Emissionsrechte kaufen, Klimaschutzprojekte zum Beispiel in Schwellen- sowie Entwicklungsländern finanzieren und dafür CO2-Gutscheine erwerben – oder Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen ergreifen, etwa durch Investitionen in effizientere Technologien bzw. durch den Einsatz CO2-ärmerer Energieträger. Wer hingegen weniger CO2 ausstößt, kann EUAs verkaufen. Durch diesen marktwirtschaftlichen Ansatz erhöht sich für die Unternehmen der Anreiz, auf klimafreundliche Produktionsmethoden und Technologien zu setzen. Letztlich wird CO2 somit dort eingespart, wo dies am schnellsten, günstigsten und effizientesten umsetzbar ist.

Während die Zuteilung von Emissionsrechten seitens der EU-Kommission in den kommenden Jahren sinkt, steigt gleichzeitig die Zahl der Branchen und Unternehmen, die zur Teilnahme verpflichtet sind. Dadurch wächst die Bedeutung des europäischen Emissionshandels. Das System gilt derzeit für rund 12.000 Fabriken und Anlagen, aus denen in der EU etwa die Hälfte aller CO2-Emissionen stammt. Das System konzentriert sich dabei bislang hauptsächlich auf Emissionen von Energie- und Wärmeerzeugern sowie ausgewählter energieintensiver Branchen.

Zu den betroffenen Unternehmen zählen zum Beispiel Ölraffinerien, Koksöfen, Eisen- und Stahlwerke, Zement- und Ziegelfabriken sowie Papier- und Zellstofffabriken. Ab 2012 deckt der EU-Emissionshandel auch die CO2-Emissionen aus der zivilen Luftfahrt ab. Die Konsequenz: Fluggesellschaften aller Länder benötigen für ihre Flüge nach, aus oder innerhalb der EU Emissionsrechte. Ab 2013 wird der Emissionshandel darüber hinaus auf CO2-Emissionen aus petrochemischen, Ammoniak- und Aluminiumanlagen ausgedehnt.

In der dritten Phase des Emissionshandels kommt es außerdem zu einer massiven Veränderung der Zuteilung für EU-Emissionsrechte. In den Phasen eins und zwei des Emissionshandels wurden die Emissionsrechte meist kostenlos verteilt. Dies war während der Startphase zu mindestens 95 % der Fall – und selbst in Phase 2 liegt die Quote für Emissionsrechte, die kostenlos zugeteilt werden, bei mehr als 90 %. In der dritten Phase ab 2013 erfolgt die Zuteilung hingegen vermehrt durch Versteigerungen. Ab dann müssen mindestens 50 % der Emissionsrechte per Auktion erworben werden. Bis 2027 soll dies für alle Emissionsrechte gelten.

Steigende CO2-Preise sind wahrscheinlich
Die Verschärfung des EU-Emissionshandels wird sich allerdings schon viel früher auf die Preisentwicklung der Emissionsrechte auswirken – und zwar aus folgendem Grund: Bereits ab 2013 müssen Stromerzeuger die notwendigen Berechtigungen größtenteils vollständig ersteigern. Üblicherweise verkaufen die Stromerzeuger Strom bereits rund drei Jahre im Voraus und sichern sich durch den zeitgleichen Verkauf von EU-Emissionsrechten frühzeitig ihre Margen. Das bedeutet, dass die meisten Stromkonzerne bereits im kommenden Frühjahr reagieren und ihre Emissionsrechte ersteigern werden. Die Folge: Kurzfristig dürfte die Nachfrage nach Emissionsrechten und die CO2-Preise steigen.

Zeichnet sich nach dem vagen Verhandlungsergebnis der Weltklimakonferenz in Kopenhagen in den kommenden Wochen und Monaten auf internationaler Ebene doch noch ein verbindliches Abkommen zur Treibhausgas-Reduktion ab, dürfte dies ebenfalls einen Preisanstieg bewirken. Im Kyoto-Protokoll, das am 11. Dezember 1997 beschlossen wurde und seit dem 16. Februar 2005 in Kraft ist, hat sich die EU zunächst verpflichtet, den Ausstoß klimaschädlicher Gase bis zum Jahr 2012 um insgesamt 8 % im Vergleich zum Stand von 1990 zu senken.

Die EU hat sich allerdings bereits darauf festgelegt, ihre Emissionen bis 2020 um mindestens 20 % zu senken und – wenn andere Länder mitziehen und eine internationale Einigung zustande kommt – bis zu diesem Zeitpunkt sogar um 30 % gegenüber 1990 zu reduzieren. 20- und 30-Prozent-SzenarioDieses Ziel ließe sich nur erreichen, wenn die Zahl der Emissionsrechte noch weiter verknappt würde. So oder so reicht alleine schon die Verschärfung des EU-Emissionshandels ab 2013 aus, um mittel- bis langfristig einen Preisanstieg bei EU-Emissionsrechten auszulösen. Ein verbindliches internationales Nachfolgeabkommen zum Kyoto-Protokoll würde diesen Aufwärtstrend nur zusätzlich verstärken. Dass unabhängig davon der Rahmen für den EU-Emissionshandel bereits bis 2020 abgesteckt ist, gibt Investoren, die an der Preisentwicklung von EU-Emissionsrechten partizipieren wollen, bis dahin ein gewisses Maß an Planungssicherheit.

Zertifikate – ein geeignetes Anlageinstrument
Um in diesen Markt zu investieren, haben Anleger die Möglichkeit, bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) ein Konto zu eröffnen und CO2-Emissionsrechte zu handeln. Allerdings sollten sie beachten, dass jede Transaktion umsatzsteuerrelevant und damit relativ teuer ist. Eine sinnvolle Alternative sind deshalb Partizipationszertifikate auf Terminkontrakte, welche die Preisentwicklung der EU-Emissionsrechte widerspiegeln.

In der Regel bilden diese Anlagezertifikate die Kursentwicklung an der liquidesten europäischen Börse für CO2-Rechte, der European Climate Exchange (ECX) in London, ab. Dort lässt sich der Preis eines Emissionsrechts für eine Tonne CO2 ebenso einfach ablesen wie die Aktienkurse von DAX-Unternehmen an der Deutschen Börse in Frankfurt. Preisentwicklung der EU-EmmissionsrechteIn der Regel beziehen sich die Partizipationszertifikate für Investments in EU-Emissionsrechte auf den Dezember-Future, weil dieser am liquidesten ist und die Preisentwicklung für Emissionsrechte sehr genau wiedergibt.

Über den Wechsel von einem Future in den nächsten muss sich der Anleger keine Gedanken machen, wenn er ein Partizipationszertifikat gekauft hat. Denn die Papiere nehmen diesen Wechsel automatisch vor. Somit ist mit diesen Anlageinstrumenten auch ein langfristiges Investment möglich, solange es den EU-Emissionshandel gibt – mindestens also bis 2020. Anleger sollten jedoch beachten, dass es bei der Preisentwicklung der EU-Emissionsrechte immer wieder zu Schwankungen kommen kann. Im Frühjahr 2009 gerieten die Emissionsrechte zum Beispiel im Zuge der Wirtschaftskrise unter Druck, weil mit der Drosselung von Produktionen auch die CO2-Emissionen entsprechend zurückgingen.

Vor dem Hintergrund der erwarteten weiteren wirtschaftlichen Belebung in den kommenden Monaten und der Verschärfung des EU-Emissionshandels bietet sich angesichts des immer noch relativ günstigen Preisniveaus für risikobewusste Investoren ein günstiger Einstiegszeitpunkt. Experten rechnen damit, dass die Preise für EU-Emissionsrechte bis 2012 auf bis zu 35 € steigen. Die Preisprognosen von ExpertenAuf lange Sicht sind laut ihren Prognosen sogar Preise von bis zu 60 € denkbar – dann steigt allerdings der Anreiz, auf klimafreundliche Technologien auszuweichen, was einen weiteren starken Preisanstieg dämpfen dürfte.

Am Rande sollten Investoren daran denken, dass sie mit einem Investment in Future-Kontrakte auf Emissionsrechte nicht selbst aktiv zum Klimaschutz beitragen. Aber sie setzen mit ihrem Investment darauf, dass die EU den Klimaschutz weiter vorantreibt und der Kohlendioxid-Ausstoß für die Unternehmen immer teurer wird.

Die Fonds-Variante
Private wie institutionelle Anleger haben darüber hinaus eine weitere Möglichkeit, von steigenden Preisen bei EU-Emissionsrechten zu profitieren: durch Investments in Fonds, die EUAs enthalten. Im Gegensatz zu Privatanlegern kann es für institutionelle Investoren zudem interessant sein, ein Konto bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) zu eröffnen und Emissionsrechte selbst zu kaufen und nach Möglichkeit gewinnbringend wieder zu verkaufen. Investoren können ihr Handelsgut dabei aber auch anders erwerben. Sie erhalten Emissionsreduktionsgutschriften, so genannte Certified Emission Reductions (CERs), wenn sie sich an Projekten zur Eindämmung von Treibhausgasen beteiligen – und zwar in einem Land, das die Klimarahmenkonvention von 1992 noch nicht unterzeichnet hat. Zu diesen Staaten, die als Nicht Annex-I-Staaten bezeichnet werden, zählen insbesondere Schwellen- und Entwicklungsländer.

Bei dieser Clean Development Mechanism (CDM) genannten Variante basiert das Klimaschutzprojekt auf einer Initiative eines Unternehmens aus einem der Länder, die sich in der Klimarahmenkonvention bereits zur Eindämmung von Treibhausgasen verpflichtet haben. Diese Länder, die Annex-I-Staaten, können im Rahmen von CDM-Projekten auch selbst aktiv werden. Lohnen kann sich für institutionelle Investoren aber auch die Beteiligung an Klimaschutzprojekten, die ein Annex-I-Staat in einem anderen Annex-I-Staat durchführt. Bei diesem Joint Implementation genannten Modell erhalten sie Emissionsgutschriften – Emission Reduction Units, kurz ERUs. Können die Investoren die EUAS, CERs oder ERUs schließlich mit Gewinn verkaufen, zahlt sich das Investment doppelt aus. Die Anleger haben dann nicht nur eine positive Rendite erwirtschaftet, sondern auch zum Klimaschutz beigetragen.
 

Dominik Auricht ist Experte für Wertpapier-Anlagelösungen, Heiko Siemann ist Experte für Emissionsrechtehandel bei der HypoVereinsbank, München.
Der Artikel ist erschienen in der Ausgabe 02/2010
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