Ausufernde Staatsverschuldung - ein Blick zurück
Die ausufernde Verschuldung europäischer Staaten, aber auch in anderen Regionen der Welt lenkt den Blick zurück in die Wirtschaftsgeschichte. Im vergangenen Jahrhundert gab es in Deutschland zwei Währungskrisen von historischer Dimension: 1924 und 1945. | Eckhardt Wanner
Nach Ende der großen Inflation und der Sanierung der Währung 1924 mit dem Übergang zur Währungseinheit „Reichsmark“ war ein Neubeginn geschaffen worden. Die Weltwirtschaftskrise 1929 machte die mühsam erreichte Stabilisierung jedoch hinfällig. Anschließend kamen die Nationalsozialisten an die Macht. Reichsbankpräsident und Wirtschaftsminister Hjalmar Schacht lieferte Hitler das Instrumentarium zur Überwindung der Krise, gleichzeitig aber auch zur Vorbereitung des Kriegs. An dessen Ende (21. April 1945) betrug die Reichsschuld 378 Mrd RM (ohne die Altschulden gegenüber dem Ausland), die in der Zeit von 1933 bis 1945 angehäuft worden waren. Gemessen an der Kaufkraft mit der heutigen Staatsverschuldung durchaus vergleichbar. Wie wurde sie beseitigt?
Das „System Schacht“
Das „System Schacht“ folgte dem Modell, das John Maynard Keynes entwickelt hatte. Er hatte bekanntlich erstmals vorgeschlagen, die Weltwirtschaftskrise von 1929 dadurch zu überwinden, dass der Staat Schulden machen solle, die dann aus künftigen Steuermehreinnahmen wieder zu tilgen seien. Die Maßnahmen, die das Reich unter Federführung Hjalmar Schachts einleitete, folgten diesem Vorbild aber nur zum Teil. Als 1935/36 die Steuereinnahmen zu steigen begannen, wurden diese von Hitler nicht zur Schuldentilgung, sondern zur Forcierung der Aufrüstung eingesetzt.
Im Januar 1939 setzte sich das Reichsbankdirektorium in einem Gutachten an Hitler kritisch mit dieser Politik auseinander und forderte deren Revision. Dies führte zur Entlassung der Direktoriumsmitglieder Schacht, Erhardt, Vocke und Blessing. Die Reichsbank hatte damit ihre führenden Köpfe verloren und wurde zu einer reinen Vollzugsbehörde für Kapitaltransaktionen degradiert.
Von Anfang an stand die Anleihepolitik des Deutschen Reichs im Mittelpunkt dieses Konzepts. Sie äußerte sich darin, dass der Kapitalmarkt einzig und allein für die Kreditwünsche des Deutschen Reichs zur Verfügung stehen sollte. Die Industrie war weitgehend auf eine Selbstfinanzierung durch einbehaltene Gewinne angewiesen. Ausgeschüttete Gewinne, die über 6 % hinausgingen, wurden zugunsten einer Anlage in Reichstiteln abgeschöpft.
Diese Politik ging zunächst auf, weil die deutsche Wirtschaft aus einer Unterin eine Vollbeschäftigung hineinwuchs. In einer solchen Situation können erfahrungsgemäß gute Gewinne realisiert werden, weil die Fixkosten der Produktionsanlagen sich auf eine größere Ausbringungsmenge verteilen. Um die inflationären Tendenzen in den Griff zu bekommen, wurde 1939 die Neue Finanzpolitik (NF) konzipiert. Danach erfolgte die Bezahlung von öffentlichen Aufträgen zu 40 % in Steuergutscheinen, deren Einlösung mehrere Jahre hinausgeschoben wurde. Die Ausgabe der Steuergutscheine wurde aber bereits im November 1939 wieder eingestellt.
Unmittelbar nach Kriegsbeginn (4. September 1939) wurde eine Verordnung erlassen, die das Horten von Geldzeichen unter Strafe stellte. Damit wurde ein Zwang ausgelöst, die umlaufenden Geldbestände möglichst rasch an die Banken zurückzuleiten. Die sich dort sammelnde Liquidität konnte aber nicht in Güter umgesetzt werden. Die Abschöpfung dieser Kaufkraft erfolgte durch den Kauf von Staatstiteln.
Seit 1935 begab das Deutsche Reich zwei Typen von Schuldtiteln: verzinsliche (Liquiditäts-)Anleihen und verzinsliche Schatzanweisungen. Der Unterschied zwischen beiden bestand in den Tilgungsbedingungen. Die Anleihen waren mit jährlichen Pflichttilgungen, die Schatzanweisungen zunächst ebenfalls mit Pflichttilgungen, seit 1940 mit festen Endfälligkeiten ausgestattet. In der Regel wurde jährlich eine Anleihetranche begeben, die aber nur von Kapitalsammelstellen, wie Banken oder Versicherungen, erworben werden konnte, aber nicht zum Börsenhandel zugelassen wurde.
Ausnahme bildeten die jeweils zweiten Ausgaben der Jahre 1938 und 1939. Die zweite Ausgabe von 1938 diente nach dem Anschluss Österreichs dem Umtausch österreichischer Staatspapiere in Reichstitel, während die zweite Ausgabe von 1939 in ähnlicher Weise dem Umtausch tschechoslowakischer Staatstitel diente, die sich im Besitz von Sudetendeutschen befanden. Die Schatzanweisungen konnten vom Anlegerpublikum erworben werden. Sie wurden an den deutschen Börsen notiert.
Seit 1935 waren die Reichstitel mit einem Zinssatz von 4,5 % ausgestattet. Der durch Aufrüstung und Krieg steigende Kapitalbedarf führte nicht zu steigenden Zinsen. Im Gegenteil: bereits 1938 wurden sie auf 4 % und 1941 auf 3,5 % konvertiert. Die Stellung des Staats war so dominant, dass er die Anleihebedingungen einseitig zu seinen Gunsten verändern konnte. Die Reichsschuldenverwaltung konnte die 4,5 % Schatzanweisungen von 1937 und 1938 sowie die 4 % Schatzanweisung von 1940 kündigen und in 3,5 % Titel der Jahre 1942 und 1943 umtauschen bzw. zurückzahlen.
Alle diese Maßnahmen bewirkten, dass die Abschöpfung der überschüssigen Liquidität und ihre Nutzung zur Kriegsfinanzierung mit einer ungewohnten Geräuschlosigkeit vor sich ging. Der Anleger hatte praktisch nur die Möglichkeit, seine Gelder in Reichstiteln anzulegen. Die Kriegseinwirkungen legten es nahe, auf die Auslieferung von effektiven Stücken zu verzichten. Werbemaßnahmen zur Zeichnung von Staatstiteln, wie im ersten Weltkrieg, waren damit überflüssig geworden. Die Rationalisierung der Anleihetechnik bewirkte, dass trotz knapper werdender Arbeitskräfte und Materialien die Verwaltung einer immer größeren Reichsschuld ohne größere Probleme bis zum Kriegsende funktionierte.
Währungsreform von 1948
Die vorläufige Regelung dieser Schulden brachte die Währungsreform 1948, die endgültige das „Allgemeine Kriegsfolgegesetz (AKG, 1958). Alle Forderungen und Schulden wurden auf 10 % ihres Nennwerts reduziert. 1923 erfolgte die Beseitigung der Schulden durch die große Inflation, 1948 bzw. 1958 durch ein Gesetz, das die gleiche Wirkung wie die Inflation hatte: durch Vermögensentzug.
Und heute? Wie stehen die Chancen, die deutschen Staatsschulden planmäßig zu tilgen? Dieser Prozess würde – grob geschätzt – einen Zeitraum von 40 Jahren oder zehn Legislaturperioden des Bundestags benötigen. Angesichts des Ausgabeverhaltens von Regierung und Parlament eine sehr ambitionierte Variante.
Abbildung: Die Anleihe des Deutschen Reichs aus dem Jahre 1934 weist einige Besonderheiten auf. Es war die erste Anleihe, die von den Nationalsozialisten begeben wurde. Sie trägt deutlich die Handschrift von Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht. Die Schuldverschreibung war mit dem für die damaligen Verhältnisse extrem niedrigen Zinssatz von 4 % ausgestattet, was dazu führte, dass der Kurs schon bei der Emission weit unter pari fiel. Das war so beabsichtigt. Das Reich konnte für die Tilgung die Stücke freihändig unter pari ankaufen. Der dabei erzielt „Differenzgewinn“ zum Ausgabepreis von 100 % wurde an die verbliebenen Inhaber der Anleihe als zusätzliche Verzinsung ausgeschüttet. Die Rechnung ging auf. Die Anleihe konnte ohne größere Probleme am Markt untergebracht werden.

