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Financial Reporting

Neues Format für internationale Jahresabschlüsse

Der International Accounting Standards Board (IASB) und der Financial Accounting Standards Board (FASB) planen hinsichtlich der Darstellung von Jahresabschlüssen grundlegende Änderungen. Die bisherigen Überlegungen hierzu mündeten in das Diskussionspapier „Preliminary Views on Financial Statement Presentation“, das die Ergebnisse der Phase B des gemeinsamen Projektes „Darstellung des Abschlusses“ widerspiegelt. Derzeit beraten die Boards, auch auf Basis der zahlreichen eingegangenen Stellungnahmen, über den weiteren Fortgang des Projekts. | Ingmar Wulfert

Der International Accounting Standards Board (IASB) und der Financial Accounting Standards Board (FASB) planen hinsichtlich der Darstellung von Jahresabschlüssen grundlegende Änderungen. Die bisherigen Überlegungen hierzu mündeten in das Diskussionspapier „Preliminary Views on Financial Statement Presentation“, das die Ergebnisse der Phase B des gemeinsamen Projektes „Darstellung des Abschlusses“ widerspiegelt. Derzeit beraten die Boards, auch auf Basis der zahlreichen eingegangenen Stellungnahmen, über den weiteren Fortgang des Projekts.

Die nunmehr vorgeschlagenen Änderungen im Rahmen der Phase B stellen einen fundamentalen Wandel in der Darstellung der Jahresabschlussbestandteile Bilanz (Statement of Financial Position), Gesamterfolgsrechnung (Statement of Comprehensive Income) und Kapitalflussrechnung (Statement of Cash Flows) sowie den damit im Zusammenhang stehenden Anhangsangaben dar. Die vorherige Phase A des Projektes wurde bereits mit der Veröffentlichung einer überarbeiteten Fassung des IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ abgeschlossen. Wesentliche Inhalte waren dabei die Änderung der Bezeichnungen der Bilanz, Erfolgsrechnung, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung.

Der vorliegende Beitrag soll, nach kurzer Darstellung grundlegender Inhalte, kritische Aspekte des Diskussionspapiers (DP) beleuchten. Dabei geht es vor allem um die mit dem Papier verbundenen Zielsetzungen (Kohärenz, Disaggregation und Liquidität/ finanzielle Flexibilität), die vorgeschlagenen Klassifikationen in der Abschlussberichterstattung, das Single Statement of Comprehensive Income sowie die vom IASB/FASB favorisierte Methode einer direkten Kapitalflussrechnung.1

Grundzüge des Diskussionspapiers
Oberste Zielsetzung des Projektes soll die verbesserte Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen sein. Die hervorgehobene Bedeutung der Darstellung von Informationen in Abschlüssen resultiere daraus, dass diese das zentrale Element der Finanzberichterstattung und der Kommunikation von Finanzinformationen seien. Das DP leitet aus dem übergeordneten Ziel der Finanzberichterstattung drei weitere Ziele ab:

Kohärenz (Cohesiveness): Diese soll den Abschlussadressaten ermöglichen, dem Informationsfluss durch die verschiedenen Abschlussbestandteile zu folgen. Das Kohärenzziel ist für alle Abschlussinstrumente bestimmend.

Disaggregation (Disaggregation): Hier steht die Aufgliederung von Posten, die die Abschlussadressaten bei der Vorhersage der zukünftigen Cashflows des Unternehmens unterstützen, im Vordergrund. Wirtschaftlich unterschiedliche Sachverhalte sollen getrennt dargestellt werden, um insgesamt die Prognosetauglichkeit der Informationen zu erhöhen.

Liquidität und finanzielle Flexibilität (Liquidity and Financial Flexibility): Die bereitgestellten Informationen sollen es dem Abschlussadressaten ermöglichen, festzustellen, ob das Unternehmen seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann und die Fähigkeit hat, sich bietende Investitionsmöglichkeiten zu nutzen.

Einheitliche Systematik
Um das von den Boards gesetzte Kohärenzziel zu erfüllen, sollen künftig Bilanz, Erfolgsrechnung und Kapitalflussrechnung in derselben Systematik und Anordnung dargestellt werden. Dahinter steht die Erwartung, dass sich Abschlussposten in
den drei genannten Abschlussbestandteilen wiederfinden, um somit für den Leser unmittelbare Verbindungen zwischen den Abschlussposten und Abschlussbestandteilen herstellen zu können und dadurch zusätzliche Erkenntnisse beispielsweise über Rentabilität oder die Finanzierung des Unternehmens ableiten zu können. 2

Dazu sollen die drei Abschlussbestandteile einheitlich in die Abschnitte (Sections) Business, Financing, Income Taxes, Discontinued Operations und Equity unterteilt werden. Die laufende Geschäftstätigkeit (Business Activities) ist dabei weitergehend in die Kategorien (Categories) Operating und Investing Activities zu trennen. Geplante Strukturierung der Abschlussbestandteile

Die bilanzielle Zuordnung von Vermögenswerten und Schulden bestimmt entsprechend dem Prinzip der Kohärenz auch die Zuordnung innerhalb der Gesamterfolgsrechnung und der Kapitalflussrechnung. Analog gilt dies für die mit den Vermögenswerten und Schulden verbundenen Aufwendungen und Erträge sowie Zahlungsmittelströme. Die Klassifizierung erfolgt laut DP auf Basis eines Management Approach. Die Vermögenswerte und Schulden sind in der Bilanz entsprechend ihrer Nutzung im Unternehmen zu kategorisieren. Weitere zentrale Änderungen des DP betreffen unter anderem die Vorschläge, sämtliche Erträge und Aufwendungen zukünftig verpflichtend nur noch in einer einzigen Aufstellung darzustellen (Single Statement Approach) sowie die Anwendung der direkten Methode zur Darstellung der Cashflows.

Zu enge Fokussierung
Die Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen ist eine wichtige Zielsetzung der Abschlussberichterstattung und steht im Einklang mit dem Framework. Eine alleinige Fokussierung auf diese Zielsetzung ist jedoch nicht ausreichend. Schließlich stellt die Entscheidungsnützlichkeit auf die Fähigkeit zur Erwirtschaftung zukünftiger Cashflows und mithin allein auf die Abschätzung künftiger Ereignisse ab.

Diese ausschließlich zukunftsbezogene Sicht schließt die Anforderung der Rechenschaftsfunktion des Managements jedoch nicht vollständig ein, da sich diese stärker auf die sachgerechte Darstellung vergangener Transaktionen bezieht, welches eine weitere Zielsetzung der Abschlussberichterstattung darstellt (IASBFramework Tz. 14). Diese steht auch im Einklang mit dem vom IASB im Jahr 2008 veröffentlichten Exposure Draft „An improved Conceptual Framwork for Financial Reporting“, der die Bedeutung der Rechenschaftsfunktion darstellt.

Vermittlung entscheidungsrelevanter Informationen erschwert
Gegen die von IASB/FASB vorgeschlagenen Ziele der Kohärenz, Disaggregation und finanziellen Flexibilität ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Hierbei ist es jedoch wichtig, dass diese auch tatsächlich mit dem Prinzip der Entscheidungsnützlichkeit – wie auch als oberste Prämisse im DP dargestellt– im Einklang stehen. Ein Unternehmen sollte somit die Möglichkeit haben, seine Informationen dergestalt abzubilden, dass sein Geschäftsmodell angemessen dargestellt werden kann.

Eine mögliche entstehende zu enge Klassifizierung und Kategorisierung auf „Line-Item“-Basis könnte jedoch das Gegenteil bewirken. Die Einführung weiterer detaillierter Definitionen und Regelungen in diesem Zusammenhang sind dabei kritisch zu sehen. Dies würde generell sowohl dem Principle based Approach der IFRS als auch dem prinzipienbasierten Anspruch des DP3 widersprechen und eine Tendenz zu einem stärkeren Rules based Approach der US-GAAP bedeuten, wobei selbst in den USA eine Prinzipienorientierung grundsätzlich Anklang findet.4

Auch das Ziel der „Disaggregation“ sollte sich an der Entscheidungsnützlichkeit orientieren. Die Ausführungen im DP greifen jedoch zu kurz, da nur auf die Vorhersage von Cashflows abgezielt wird, abgesehen davon, inwieweit diese Informationen überhaupt ausreichend und angemessen in der geforderten Finanzberichterstattung dargestellt werden können. Darüber hinaus ist die Abbildung von Cashflows für Banken – wie später noch erläutert – weniger von Relevanz als für Unternehmen anderer Industrien.

Zudem birgt eine zu hohe Aufgliederung von Informationen sowohl innerhalb der Abschlussbestandteile als auch im Anhang Schwachpunkte. Es besteht bei einer Vielzahl an hiermit verbundenen Angabepflichten die Gefahr einer Informationsüberfrachtung, welche die Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen nicht fördert, sondern vielmehr erschwert. Dabei besteht die Gefahr, dass die wirklich wichtigen Informationen in der Menge der zu veröffentlichenden Daten untergehen. Hierauf wird sogar im Diskussionspapier hingewiesen (DP 2.10). Es sollte somit nur das detaillierter dargestellt werden, was für das Unternehmen auch (intern) von Relevanz ist, da hierdurch den Lesern aussagekräftigere und bedeutsamere Informationen bereitgestellt werden.5

Klassifikation der Abschlussberichterstattung
Die vorgeschlagene Einteilung in die Sektionen Business (mit den Kategorien Operating und Investing) und Financing ist vom theoretischen Standpunkt aus im Sinne einer adäquaten Erfolgsspaltung grundsätzlich zu begrüßen.6 Ob und inwieweit hierdurch jedoch den (von den Boards vermuteten) Informationsinteressen von Lesern und Analysten entgegengekommen wird, ist offen. Gleiches gilt für die Vermutung, dass sich aufgrund der (neuen) Klassifizierungen Kennzahlen leichter ermitteln lassen.7

Ebenfalls ist anzumerken, dass die im DP vorgeschlagene Klassifizierung bzw. Kategorisierung nicht für alle Branchen gleichermaßen sinnvoll ist. Dies gilt vor allem für Banken, bei denen branchenspezifische Besonderheiten aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit berücksichtigt werden müssen. Für Banken sollte dabei insbesondere beachtet werden, dass der weitaus überwiegende Teil ihrer Geschäftsvorfälle der Sektion Business und dort der Kategorie Operating zuzuordnen wäre.

Der Bereich Investing und speziell die Sektion Financing dürfte hingegen nur eine untergeordnete Bedeutung haben, da die zentrale operative Aufgabe der Banken naturgemäß in der Finanzierungstätigkeit besteht. Diese Tatsache wird in dem Diskussionspapier sogar selbst anerkannt (DP 2.79). In diesem Zusammenhang ist die Möglichkeit der Kategorisierung der Geschäftsvorfälle auf Basis eines Management Approach positiv zu werten. Dieser ermöglicht grundsätzlich die sachgerechte Abbildung von Vermögenswerten und Schulden auf Grundlage der unterschiedlichen Geschäftsmodelle der einzelnen Banken, wobei dies jedoch wegen der von den Boards vorgeschlagenen Klassifizierung wiederum eingeschränkt wird.

In diesem Zusammenhang sei die Frage aufgeworfen, ob nicht für Unternehmensgruppen aufgrund von branchenspezifischen Eigenheiten besondere Regelungen sinnvoller wären.8 Der IASB hat unter anderem in der Abschaffung des IAS 30 zwar genau einen anderen Weg beschritten mit dem Ziel der Schaffung universaler Standards. Jedoch betonte der IAS 30 mehrfach den Unterschied der Geschäftstätigkeit von Banken mit denen anderer Unternehmen, so dass hieraus auch andere Anforderungen an die Rechnungslegung erwachsen (IAS 30.3). Dieser Aspekt wurde auch bei den aktuellen Beratungen von einigen Board-Mitgliedern angemerkt. Es ist also nicht klar ersichtlich, wieso es keine bankspezifischen Standards mehr gibt, wohl aber welche für Bodenschätze und Landwirtschaft.9

Single Statement of Comprehensive Income Von Seiten der Standardsetzer wird die Abbildung des Unternehmenserfolgs in einem so genannten Statement of Comprehensive Income vorgeschlagen. Dabei ist unter anderem geplant, dass die bislang in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Posten zukünftig gemeinsam mit den erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Bestandteilen in einer einzigen Aufstellung abgebildet werden sollen. Das Net Income als relevanter Performance- Indikator soll dabei lediglich eine Zwischensumme darstellen.

Die Veröffentlichung eines Total Comprehensive Income, das heißt einer Vermischung von erfolgswirksamen und erfolgsneutralen Bestandteilen als gewissermaßen „letzte Zahl“, könnte jedoch in der Außenwirkung problematisch (für Unternehmen aller Branchen) und nur schwer gegenüber der Mehrheit der Kapitalmarktteilnehmer kommunizierbar sein. In diesem Fall ist zu konstatieren, dass die Boards – trotz bereits in Phase A geäußerter Kritik an einem Single Statement Approach – einen weiteren Versuch zur Einführung einer einheitlichen Darstellung des Periodenerfolges unternehmen.
Darüber hinaus ist unklar, ob und inwieweit Bestandteile des Other Comprehensive Income (OCI) von Finanzanalysten – die ja auch ein Hauptadressat des DP sein sollen – und Investoren als relevant angesehen werden.10

Vermischung erfolgswirksamer und -neutraler Komponenten nicht zweckgemäß
Der IAS 1 (rev. 2003) sah bereits die Möglichkeit vor, die Bestandteile des OCI bzw. deren Summe in einer neben der GuV zweiten Erfolgsrechnung, die eine Überleitung des Periodenergebnisses der GuV auf den Gesamterfolg vorsieht, aufzustellen. Die gemäß IAS 1.96 beschriebene „Aufstellung der erfassten Erträge und Aufwendungen“ (Statement of Recognised Income and Expenses bzw. SORIE) beinhaltet dabei folgende Komponenten:

  • Periodenergebnis,
  • Ergebnisneutrale Eigenkapitalposten und die Summe dieser Posten sowie
  • Gesamtertrag und -aufwand für diese Periode.


Empirische Studien zeigen jedoch die fehlende Akzeptanz dieser Art der Erfolgsrechnung; eine Erstellung durch die Unternehmen erfolgte lediglich wegen der aus IAS 19.93B erwachsenden Verpflichtung im Rahmen der Bilanzierung von Pensionsrückstellungen bei ergebnisneutral erfassten versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten; nur eine Minderheit von Unternehmen erstellte die SORIE freiwillig.11

Eine Vermischung von erfolgswirksamen und erfolgsneutralen Komponenten im Sinne eines Performance Reporting scheint zudem vor dem Hintergrund der Zielsetzung des IASB-Framework Tz. 12 „to provide information about the financial position, performance and changes in financial position of an enterprise that is useful to a wide range of users in making economic decisions“ fragwürdig, da beispielsweise innerhalb des OCI ausgewiesene Werte eventuell niemals realisiert werden.12 Der Gewinn ist aber von zentraler Bedeutung, da laut IASB-Framework Tz. 14 „profit is frequently used as a measure of performance or as the basis for other measures, such as return on investment or earnings per share”.

Die Einbeziehung des OCI in ein Single Statement würde jedoch suggerieren, dass hierzu auch unrealisierte Gewinne zählen.13 Zudem enthält das DP keine Aussagen über Kriterien, die definieren, wann Aufwendungen und Erträge erfolgswirksam oder innerhalb des sonstigen Gesamtergebnisses erfasst werden.14 Dieser Umstand sollte vor einer veränderten Darstellung der Gesamterfolgsrechnung vom IASB im Framework klargestellt werden, da dies bisher nur aus einzelnen Standards hervorgeht.15

Kapitalflussrechnung: Geringer Nutzen bei Banken
Im Rahmen der geplanten Neukonzeption der Abschlussberichterstattung wird von IASB und FASB vorgeschlagen, nur noch eine Darstellung der Kapitalflussrechnung nach der direkten Methode vorzuschreiben.

Eine Kapitalflussrechnung – sowohl nach der direkten als auch der indirekten Methode – dient jedoch nicht als Management- Tool einer Bank, und ihre Aussagekraft ist beschränkt. Die Kapitalflussrechnung liefert Informationen über die aktuelle (bei Veröffentlichung also vergangene) Berichtsperiode, jedoch wenig Ausblick über aufgetretene Liquiditätsrisiken des Unternehmens.16 Aufsichtsrechtliche Kennzahlen sind hierbei in der Finanzindustrie ein besserer Indikator. Ebenfalls liefert eine Kapitalflussrechnung keine Hinweise über die unternehmerische Leistungsfähigkeit.

Die Kapitalflussrechnung einer Bank – sowohl nach der direkten als auch indirekten Methode erstellt – hat somit, im Gegensatz zu Industrieunternehmen, weder für die Bank noch für Dritte einen großen Nutzen.17 Von den Boards wird in dem Diskussionspapier jedoch offengelassen, worin der Informationswert für eine Bank bestehen soll.

Indirekte sinnvoller als direkte Methode
In der heutigen Unternehmenspraxis ist die Veröffentlichung der Kapitalflussrechnung nach der indirekten Methode für den operativen Bereich der Regelfall. Dies liegt hauptsächlich darin begründet, dass hierbei die Zahlungsströme aus den bereits im Unternehmen vorhandenen Daten des Rechnungswesens abgeleitet werden können.

Somit werden bei der indirekten Methode weitaus geringere Anforderungen an die Datenerfassung und -ermittlung gestellt, als dies bei der Anwendung der direkten Methode der Fall wäre. Denn bei diesem Verfahren wäre eine originäre Ermittlung sämtlicher Ein- und Auszahlungen auf Bruttobasis notwendig. Dies würde die Implementierung einer konzernweiten Nebenbuchhaltung erfordern, die sich als extrem aufwendig und sehr kostenintensiv erweisen würde.

Ob durch eine Pflicht zur Anwendung der direkten Methode tatsächlich ein Zusatznutzen erzielt werden kann, der diese enormen personellen und finanziellen Aufwendungen rechtfertigen würde und zudem nur die (vermeintlichen) Interessen der Nutzer von Abschlüssen berücksichtigt, scheint somit äußerst fraglich.18 Dabei ist auch anzumerken, dass selbst Finanzanalysten der indirekten Methode einen hohen Nutzen beimessen.19

Die indirekte Kapitalflussrechnung hätte den Vorteil, dass sie als Bindeglied zwischen der periodengerechten Gewinnermittlung (Accrual Accounting) und der Cashflow-Ermittlung fungiert. Die mit der indirekten Methode erfolgte Überleitung zwischen Net Income und Cashflow stellt sinnvolle Zusatzinformationen über die Unterschiede zwischen diesen beiden Größen bereit, welche die Abschlussadressaten auch zur Prognose zukünftiger Cashflows heranziehen können. Dieser Meinung scheinen wohl auch die Boards zu sein, da weiterhin eine Überleitungsrechnung (künftig aber vom Statement of Cash Flow zum Comprehensive Income) vorgesehen ist.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass – wenn von Seiten der Standardsetzer weiterhin eine Kapitalflussrechnung für Banken gefordert wird – die indirekte Methode sowohl unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten als auch zur Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen der direkten Methode vorzuziehen ist. In diesem Zusammenhang möglicherweise weiter geforderte (Anhangs-)Angaben bzw. Überleitungsrechnungen sollten dabei nicht zu einer Informationsüberfrachtung führen, da sonst das gesteckte Ziel der Vermittlung von entscheidungsnützlichen Informationen nicht erreicht wird.20

Fazit
Die von den Boards mit ihrem DP vorgeschlagenen Änderungen hinsichtlich der Darstellung von Abschlüssen stellen grundlegende Neuerungen zur bisherigen Systematik dar. Dabei sind gegen die formulierten Zielsetzungen grundsätzlich keine Einwände zu erheben und treffen wahrscheinlich auf allgemeine ZustimZustimmung. 21 Jedoch ist zu bezweifeln, ob die hieraus von den Boards abgeleiteten Vorschläge dazu geeignet sind. Dies ist insbesondere für die geplante Klassifikation der Abschlussberichterstattung, die direkte Methode einer Kapitalflussrechnung sowie das Single Statement of Comprehensive Income nicht nur aus Sicht der Kreditwirtschaft zu verneinen.22

Vielmehr wären branchenspezifische Standards zu überdenken, die die jeweiligen Geschäftsspezifika berücksichtigen und damit auch dem Leser der Abschlussberichterstattung entscheidungsnützliche Informationen liefern. Darüber hinaus könnte die Forderung nach immer weiteren Angaben sowohl innerhalb der Abschlussinstrumente als auch der Notes eher kontraproduktiv sein, da bereits jetzt Fachleute mit der Anzahl an veröffentlichten Informationen an ihre Grenzen stoßen.
 

Ingmar Wulfert ist Referent im Bundesverband deutscher Banken, Berlin.

 

1 Die Bilanz wird zwar durch die Vorschläge des DP einer starken Veränderung unterworfen, im Gegensatz zu den o. g. Punkten wird dies jedoch weniger kritisch gesehen, so dass darauf nicht näher eingegangen wird.
2 Vgl. Kirsch, PIR 2009 S. 67.
3 Vgl. Kirsch, KoR 2009 S. 209.
4 Vgl. Lüdenbach/Hofmann, KoR 2003 S. 389.
5 Vgl. Pelger, KoR 2009 S. 162.
6 Vgl. Pelger, KoR 2008 S. 572 (573).
7 Vgl. Füllbier/Maier/Sellhorn, WPg 2009 S. 409.
8 Vgl. Goldschmidt/Weigel, WPg 2009 S. 204.
9 Vgl. Strutz/Schieber, ZfgK 2008 S. 1185.
10 Vgl. Kerkhoff/Diehm, KoR 2005 S. 344.
11 Vgl. Haller/Ernstberger/Buchhauser, KoR 2008 S. 325.
12 Vgl. Kerkhoff/Diehm, KoR 2005 S. 344.
13 Vgl. EFRAG Discussion Paper „Performance Reporting – A European Discussion Paper“, S. 20.
14 Vgl. Kirsch, PIR 2009 S. 69.
15 Vgl. Esser/Brendle, IRZ 2009 S. 144.
16 Vgl. Löw, in: Löw (Hrsg.), Rechnungslegung für Banken nach IFRS, 2. Auflage 2005, S. 229.
17 Vgl. Krumnow, Die Bank 1996 S. 399.
18 Vgl. Füllbier/Maier/Sellhorn, WPg 2009 S. 410.
19 Vgl. Bellavite-Hövermann/Löw, in: v. Wysocki (Hrsg.), Kapitalflußrechnung, 1. Auflage 1998, S. 111.
20 Vgl. Füllbier/Maier/Sellhorn, WPg 2009 S. 410.
21 Vgl. Füllbier/Maier/Sellhorn, WPg 2009 S. 409.
22 Vgl. Oversberg, PIR 2007 S. 341 (344) sowie die Comment letter zum DP.

 

Der Artikel ist erschienen in der Ausgabe 10/2009
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