Klare Sicht auf die Risiken
Um eine klare Sicht auf die Risiken des Bankgeschäfts zu erhalten, ist es wichtig, neben der ökonomischen auch die bilanzielle und die regulatorische Perspektive einzunehmen. Dieser Notwendigkeit haben die Regulatoren in ihrer Forderung nach einem „Comprehensive Risk View“ Ausdruck verliehen. Erst durch die integrative Risikomessung ist eine konsistente Gesamtbanksteuerung möglich. | Mike Dietzel, Steffen Hortmann
Die Risikomessung mittels etablierter Verfahren, wie der VaR-Methode, erfolgt vorwiegend aus ökonomischer Perspektive. Hierzu konsistent, werden die Risiken mit ökonomischem Kapital limitiert. In der aktuellen Situation zeigt sich jedoch, wie wichtig es ist, die Wirkung der Risiken auch auf die GuV, das bilanzielle und regulatorische Eigenkapital sowie auf die Liquiditätsausstattung zu bestimmen.
Herausforderung IFRS
Insbesondere für die Banken, die ihre Rechnungslegung auf IFRS umgestellt haben, stellt dies eine Herausforderung dar. Dies liegt zum einen an begrenzt gegebenen Analysemöglichkeiten der eingesetzten Risikomesssysteme, zum anderen an den komplexen und sich oft ändernden Vorschriften der IFRS.
Oftmals erfolgte die Einführung der IFRS zunächst aus der Accounting-Sicht ohne eine ausreichende Adaption der Risikocontrollingsysteme, um die Risiken auch aus bilanzieller Sicht hinreichend genau messen zu können. In der Folge ist es für diese Institute nur sehr eingeschränkt möglich, zeitnah die Auswirkungen von Risikoszenarien auf Bilanz und GuV nach IFRS darzustellen. Gleiches gilt für Hochrechnungen, Forecast-Berechnungen und andere Simulationen.
Häufig beruht die Planung und Steuerung dieser Banken auf Ergebnis- und Kapitalgrößen gemäß IFRS, während die Risikomessung und die Risikokapitalallokation aus ökonomischer Perspektive erfolgt. Ein undifferenzierter Vergleich dieser beiden Welten führt zwangsläufig zu gegebenenfalls gefährlichen Fehlsteuerungen.
Vor diesem Hintergrund ist eine stärkere integrative Betrachtung bei der Risikomessung und -steuerung (Comprehensive Risk Approach) unbedingt notwendig. Die Integration bezieht sich neben der simultanen Betrachtung von ökonomischen und bilanziellen sowie regulatorischen Größen auch auf das Zusammenspiel der verschiedenen Perspektiven bei gleichen Geschäfts- oder Marktszenarien. Das bedeutet, dass ein paralleles Reporting von bilanziellen, ökonomischen und regulatorischen Kennzahlen nicht ausreichend ist, sondern vielmehr Überleitungen notwendig sind, welche die Wechselwirkung zwischen den Perspektiven deutlich machen.
Die Notwendigkeit einer integrierten Risikomessung ergibt sich auch deduktiv aus den MaRisk. Insbesondere aus dem Abschnitt BTR 2.1 der MaRisk ergibt sich die Anforderung nach einer Plausibilisierung der handelsrechtlichen und betriebswirtschaftlichen bzw. ökonomischen Ergebnisse. Schließlich unterstreichen neu veröffentlichte Grundsätze zu Stresstests der BIZ die Notwendigkeit nach einer integrativen Risikomessung.
Im Folgenden wird anhand eines simplifizierten Zahlenbeispiels eine einfache Methode zur integrativen Risikomessung veranschaulicht, wobei exemplarisch die Betrachtung des Marktpreisrisikos (Zinsen und Spreads) gewählt wurde. Ausgangspunkt bilden das Risikotragfähigkeits- und Limitsystem als regulierende Basis der Gesamtbanksteuerung. Hierbei wird die ökonomische, bilanzielle und regulatorische Perspektive sowie deren Integration und Überleitung betrachtet. Anschließend wird mit Hilfe eines einfachen Sensitivitäten-Ansatzes gezeigt, wie sich das barwertige Marktpreisrisiko auf die GuV und das Eigenkapital auswirkt. Darauf aufbauend wird dargestellt, wie die Ergebnisse in den Planungsprozess integriert werden können.
Risikotragfähigkeit als regulierende Basis der Gesamtbanksteuerung
Zielsetzung und Adressat determinieren die notwendige Perspektive der Risikotragfähigkeitsberechnung und des verbundenen Kapitalbegriffs. Während die Berechnung des bilanziellen und regulatorischen Eigenkapitals sich aus den Rechnungslegungsvorschriften und aufsichtsrechtlichen Anforderungen ergeben, existiert für die Berechnung des ökonomischen Eigenkapitals in der Praxis kein einheitlicher Standard.
Erfahrungsgemäß erfolgt die Berechnung des ökonomischen Eigenkapitals aus der Liquidationsperspektive und aus Sicht des Investorenschutzes, wobei das bilanzielle Eigenkapital um Ab- und Zuschläge korrigiert wird und daher auch vom adjustierten Buchkapital gesprochen wird. Bei den Ab- und Zuschlägen handelt es sich vor allem um stille Reserven oder Lasten. Das Planergebnis ist in die Risikotragfähigkeit einzubeziehen, sofern die Risikomessung gegen dieses geplante Ergebnis erfolgt.
Zwischen dem so ermittelten ökonomischen Eigenkapital, dem regulatorischen und dem bilanziellen Eigenkapital ist eine Überleitungsrechnung möglich. Ausgangspunkt ist das in dargestellte einfache Zahlenbeispiel. Die Werte für die Neubewertungsrücklage und die stillen Reserven ergeben sich aus der Ausgangsbilanz des Zahlenbeispiels.
Unterschiede zwischen bilanziellem und ökonomischem Kapital ergeben sich durch die Positionen Hybride/Genussrechte/Nachränge, Planergebnis und stille Reserven. Die Überleitung zum regulatorischen Eigenkapital erfolgt gemäß den Prudential Filters, wobei im Beispiel 45 % der Neubewertungsrücklage den Eigenmitteln hinzugerechnet wurden.
Die Risikotragfähigkeit ist gewährleistet, wenn zur Deckung der Risiken genügend ökonomisches Eigenkapital, bilanzielle und regulatorische Eigenmittel vorhanden sind sowie die Zahlungsfähigkeit bzw. Liquidität sichergestellt ist.
Integrierte Risikomessung
Für die Bestimmung der Auswirkungen des ökonomisch gemessenen Risikos auf die GuV und Eigenkapital gemäß IFRS sind die folgenden wesentlichen Ergebniskomponenten zu simulieren:
- Zins- und Dividendenergebnis,
- erfolgswirksames Fair-Value-Ergebnis,
- Ergebnis auf Impairment und Risikovorsorgeaufwand
- sowie die Neubewertungsrücklage im Eigenkapital.
Prinzipiell sind auch Kostenrisiken zu betrachten, allerdings bestehen dort keine wesentlichen Überleitungsnotwendigkeiten. Das Risiko wirkt in der GuV und im Eigenkapital bis zum Prognosehorizont sowohl auf das zum Auswertungszeitpunkt bereits kontrahierte Bestandsgeschäft als auch auf das Neugeschäft, das bis zum Prognosehorizont geplant wird bzw. abgeschlossen wird.
Statische Simulation ohne Neugeschäft
Mit einer statischen Simulation wird zunächst nur die Wirkung auf das Bestandsgeschäft betrachtet. Ausgangspunkt ist die vereinfachte Bilanz gemäß.
Gegeben sind für die Positionen der Aktiva und Passiva der Buchwert, der Barwert, die IFRS-Kategorie, die Duration und der BPV (Basis Point Value) als Zinsund Spreadsensitivität, das Rating, die Verzinsung und der Anteil der gehegten Position. Vereinfachend entspricht der Buchwert dem Nominalwert und der Barwert dem Fair Value dieser Positionen.
Im Weiteren wird als Risikoszenario ein Parallelshift sowohl der Zinsen als auch der Spreads von 100 Basispunkten über alle Stützstellen und Bonitäten unterstellt, wobei die aktuelle Zinsstruktur - vereinfachend - flach ist und bei 5 % liegt und die aktuelle Spread-Kurve ebenfalls - vereinfachend - flach ist und bei 1 % liegt.
Wirkung auf Zinsergebnis:
Das Zinsergebnis ergibt sich als Produkt von Buchwert und Verzinsung p. a. Im Beispiel wird von einem Zinsergebnisrisiko abstrahiert, indem lediglich festverzinsliche Positionen mit gleichen Laufzeiten auf Aktiv- und Passivseite ohne Amortisationen sowie zu prolongierende Fälligkeiten innerhalb des Prognosehorizonts betrachtet werden.
Wirkung auf Fair Value Ergebnis: Zunächst werden für alle Positionen die aus den Zins- und Spread-Shifts resultierenden Barwertveränderungen (Δ Barwert Zins und Δ Barwert Spread) berechnet. Hierzu erfolgt die Multiplikation von Buchwert, Basis Point Value sowie Zins- und Spreadshift. Der mittels Hedge gesicherte Anteil wird von der Barwertveränderung subtrahiert. Die gesamte Barwertänderung (Δ Barwert Gesamt) entspricht dem ökonomischen Risiko. Im Beispiel resultieren erfolgwirksame Fair-Value-Änderungen jedoch nur für die Positionen der Kategorien FVO (Fair Value Option) und HFT (Held For Trading) als Teil der gesamten Barwertveränderungen (FV Ergebnis Zins/Spread/Gesamt).
Wirkung auf Neubewertungsrücklage:
Die Änderungen der Neubewertungsrücklage (Δ NBRL Zins/Spread/Gesamt) folgt aus den Barwertveränderungen der Positionen der Kategorie AFS (Available For Sale). Es ergeben sich insgesamt die in dargestellten Ergebnisse. Das Nettozinsergebnis beträgt 66,50, das erfolgswirksame Fair Value Ergebnis 144,00 und die Veränderung der Neubewertungsrücklage -146,70. Das Beispiel ist für nicht-flache Zins- und Spread-Strukturen analog anwendbar.
Ergebnis auf Impairment und Risikovorsorgeaufwand:
Eine Erweiterung hinsichtlich der Adressrisikomessung kann über die Integration von Impairment Rules erfolgen. Liegt beispielsweise die Grenze bei den Impairment Tests für Wertpapiere bei einer maximal zulässigen negativen Wertveränderung von 20 %, wären Wertänderungen, die diesen Wert übersteigen, im Impairment- bzw. Risikovorsorgeaufwand zu berücksichtigen.
Dynamische Simulation mit Neugeschäft
Für eine vollständige Risikobetrachtung aus bilanzieller Sicht, insbesondere für längere Horizonte, ist die Auswirkung der Zins- und Spread-Szenarien auch auf das erwartete Neugeschäft zu betrachten.
Für die Simulation des Neugeschäfts gibt es verschiedene Methoden. Diese unterscheiden sich in ihren Möglichkeiten, Annahmen zur zukünftigen Geschäftsstruktur (Businessszenario), zum Kundenverhalten und der geplanten Treasury-Strategie abbilden zu können. Im Businessszenario müssen Annahmen zum geplanten Neugeschäftsvolumen, der Zins- und Kapitalbindung, der IFRS-Kategorie, dem Rating, den Margen und / oder Konditionen getroffen werden. Die Annahmen zur Zins- und Spread-Entwicklung ergeben sich aus dem betrachteten Risikoszenario.
Zur Verdeutlichung wird das Zahlen-Beispiel um Neugeschäfte erweitert. Die Kundenkondition ergibt sich aus dem aktuellen Marktzins und dem vom Rating abhängigen Spread plus der Veränderung aus dem Zins- und Spread-Szenario von jeweils 100 Basispunkten sowie einer Marge von 1 %. Die Verzinsung des geplanten Wertpapiergeschäfts und der Refinanzierung ergibt sich analog jedoch ohne Marge. Es sei weiter unterstellt, dass 10 % des Neugeschäfts bezüglich des Zinsrisikos gesichert werden. Die notwendigen Swap-Positionen werden aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht mit dargestellt. Es ergeben sich die Resultate gemäß.
Das Zinsergebnis erhöht sich um 2,50. Das Fair Value-Ergebnis bleibt konstant, da die Neugeschäfte den Kategorien LAR und AFS angehören. Die Veränderung der Neubewertungsrücklage beträgt -246,70 und fällt damit deutlich stärker als bei der statischen Betrachtung (-146,70), was den erheblichen Einfluss der IFRS-Kategorisierung verdeutlicht.
Kapitalüberleitung- und Simulation
Im letzten Schritt werden die Ergebnisse der Simulation hinsichtlich ihrer Auswirkung auf die verschiedenen Kapitalgrößen analysiert. Der Rückgang der Neubewertungsrücklage verändert analog das bilanzielle Eigenkapital. Die Veränderung der stillen Reserven und die Veränderung des erfolgswirksamen Fair-Value-Ergebnisses verändern entsprechend das ökonomische Kapital. Gemäß den Prudential Filters geht eine positive Veränderung der Neubewertungsrücklage mit 45 % in das Ergänzungskapital, hingegen eine negative zu 100 % in das Kernkapital ein und verändert entsprechend die regulatorischen Eigenmittel.
Des Weiteren wird die Analyse um eine Gewinnverwendungsrechnung erweitert, wobei ein Steuersatz von 25 % sowie eine Ausschüttungsquote von 50 % angenommen wird und die Thesaurierungen das Kernkapital erhöhen. In Verbindung mit einer Annahme über die zukünftige Höhe der risikogewichteten Aktiva lässt sich die Auswirkung auf die zukünftige Kernkapitalquote bestimmen.
In der statischen Betrachtung steigt die Kernkapitalquote noch im Umfang der thesaurierten Erträge, wobei diese um das GuV-Risiko reduziert sind. In der dynamischen Betrachtung hingegen führt die negative Neubewertungsrücklage direkt zu einer Kernkapitalreduktion, die durch das thesaurierte Ergebnis nicht kompensiert wird. Es zeigt sich, wie wesentlich der Einfluss der IFRS-Kategorisierung sowohl auf die GuV auch auf die Eigenkapitalausstattung ist.
Resümee
Die vorgestellte Methodik stellt einen sehr vereinfachten und pauschalen Ansatz zur Integration der Steuerungsnotwendigkeiten der Bilanz und GuV nach IFRS sowie der regulatorischen Anforderungen in die Gesamtbanksteuerung dar und kann vor dem Hintergrund der hohen Bedeutung nur als Einstiegslösung betrachtet werden. So stellt vor allem die GuV- und Bilanz-Simulation gemäß IFRS inklusive der Abbildung von prospektiven Hedge-Beziehungen ein unverzichtbares Element einer modernen Gesamtbanksteuerung für die betroffenen Institute dar. Erst durch die integrierte Risikomessung ist es möglich, eine konsistent risikoadjustierte Gesamtbanksteuerung von der Planung über die Risikomessung bis zur Ergebniskontrolle zu implementieren.

