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Stabilisierung des Geschäftsmodells

Fristentransformation als Ertragsquelle

Die Auswirkungen der Finanzkrise führen dazu, dass viele Kreditinstitute ihr Geschäftsmodell auf den Prüfstand stellen. Dabei stehen die Fokussierung auf die Kernkompetenzen und die möglichst einfache Strukturierung des Geschäfts im Mittelpunkt. Einen erheblichen Beitrag kann hierbei das Ergebnis aus Fristentransformation leisten. Im richtigen Umfang eingesetzt, können die operativen Ergebnisse unterstützt werden, ohne auf der anderen Seite eine ungerechtfertigt hohe und komplexe Risikoposition aufzubauen. | Christoph Balke, Sabine Brüling

Unabhängig von der Veränderung der Wettbewerbssituation im Bankenmarkt in den vergangenen Jahren stellt das Zinsergebnis nach wie vor eine, wenn nicht sogar die zentrale, Ertragsgröße für Banken dar. Je nach hausindividuellem Geschäftsmodell zeigen sich dabei unterschiedlich hohe Anteile des Erfolgs aus dem Nicht-Kundengeschäft (Strukturbeiträge) am Gesamtergebnis.

Hinsichtlich der Strukturbeitragssteuerung sind dabei unterschiedliche Ansätze zu beobachten. Einige Institute verzichten grundsätzlich auf die Ertragsgenerierung über Laufzeiten-Spreads aus der Zinsstruktur. Sie übernehmen kein Zinsänderungsrisiko auf Gesamtbankebene, allenfalls im Handelsbuch (über kurze Haltedauern). Andere Banken übernehmen Zinsänderungsrisiken aus Fristigkeitsunterschieden zwischen der Anlage- und Refinanzierungsseite und erzielen damit zusätzliche Ergebnisbeiträge aus der Steilheit der Zinsstruktur.

In beiden Ansätzen werden Strukturbeiträge generiert: Höhe (und Schwankung) sind im ersten Fall jedoch abhängig von Renditeentwicklungen am Geldmarkt (kurzes Ende der Zinsstruktur), während im zweiten Fall zusätzlich die Steilheit der Zinsstrukturkurve zu berücksichtigen ist. Unabhängig von der verfolgten Zielsetzung würde daher eine Vernachlässigung der Steuerung der Strukturbeiträge in einer Erodierung der Betriebsergebnisse münden.

Gerade im aktuellen Umfeld stehen viele Finanzinstitute vor der Frage, welche Rolle Fristentransformation im individuellen Geschäftsmodell spielen kann und soll. Im Folgenden wird aufgezeigt, dass ein zu geringes Ausmaß an Zinsänderungsrisiko ebenso hohe Ergebnisrisiken bergen kann wie ein zu hohes Ausmaß. Ausgehend von den individuellen Voraussetzungen kann durch eine ausgewogene Ausrichtung der Fristentransformation sogar eine Absicherung des Geschäftsmodells erreicht werden.
Kompensatorische Effekte im Zinsergebnis
Die Grundsatzüberlegungen seien zunächst an einem einfachen Beispiel verdeutlicht. Die Beispiel-Bank verfügt über keinerlei Einlagengeschäft; die Refinanzierung erfolgt ausschließlich über Eigenkapital. Gleichzeitig erfolgt die Mittelanlage nicht im Kundengeschäft (Konditionsbeitrag = 0), sondern in einem fünfjährigen Bond.

komponenten strukturbeitragDas Zinsergebnis des Kreditinstituts in Höhe von 5 Mio € (5 %) besteht lediglich aus Strukturbeitrag (Nicht-Kundengeschäft) und ist kalkulatorisch differenzierbar in die risikolose Komponente der Geldmarktverzinsung und die risikobehaftete Differenz zwischen dem Geldmarktsatz und dem laufzeitkongruenten Zins (Laufzeiten-Spread hier 2 Prozentpunkte). Anhand dieses Beispiels wird deutlich, dass grundsätzlich zwei Komponenten des Strukturbeitrags differenziert werden müssen:1)

Risikolose Verzinsung: Sie beinhaltet den Erfolgsbeitrag aus der Eigenkapitalanlage (am kurzen Ende der Zinsstruktur)

Ergebnisbeitrag aus Fristentransformation: Er beinhaltet den Erfolgsbeitrag aus unterschiedlichen Fristigkeiten zwischen Anlage und Refinanzierung (Laufzeiten-Spread zwischen dem kurzen Ende der Zinsstruktur und der laufzeitkongruenten Kapitalmarkt-Opportunität).

Dieser Zusammenhang gewinnt im Rahmen der Planung und Steuerung des Strukturbeitrags erheblich an Bedeutung, da die Ergebniseffekte bei unterschiedlichen Zinsentwicklungen gegenläufig ausfallen und insbesondere im Zusammenhang mit dem Vertriebserfolg 2) zu betrachten sind. Im gesamten Zinsüberschuss wirken folgende Effekte:

kompensatorische effekte im betriebsergebnisBasis des Zinsüberschusses stellt der im Konditionsbeitrag zum Ausdruck kommende Vertriebserfolg dar. In der Praxis zeigt sich dabei, dass die mit den einzelnen Kundengeschäftspositionen verbundenen Margen und der Marktzins positiv korreliert sind. Das heißt, die Höhe der realisierbaren Marge ist unter anderem auch vom Renditeniveau abhängig. So ist zu beobachten, dass es Kreditinstituten bei sinkenden Renditen häufig (noch) schwerer fällt, ihre Ziel-Marge zu realisieren. Im Falle steigender Renditen zeigen sich tendenziell höhere Margen.

Zusätzlich zum Vertriebserfolg ist zunächst die risikolose Komponente (Eigenkapital-Verzinsung) zu betrachten. Hier zeigen sich im Vergleich zur Entwicklung des Vertriebsergebnisses gleichlaufende Effekte: Je höher das Renditeniveau, umso besser der Anlageerfolg des Eigenkapitals. Im Falle sinkender Renditen wird der rückläufige Effekt im Konditionsbeitrag noch durch eine Minderung der risikolosen Verzinsung verstärkt.

Darauf aufbauend ist zu bewerten, welche Effekte aus einer gegebenenfalls zusätzlich betriebenen Fristentransformation entstehen: Betreibt ein Kreditinstitut positive Fristentransformation (aus kurz mach lang), werden im Falle sinkender Renditen rückläufige Erträge aus der risikolosen Verzinsung und dem Vertrieb mit der Ergebnisverbesserung aus Fristentransformation aufgefangen. Im Falle steigender Renditen belastet die Fristentransformation grundsätzlich das Gesamtergebnis. Im Gesamtzusammenhang erfolgt jedoch eine (Teil-)Kompensation zwischen den Vertriebserfolgen und der risikolosen Strukturbeitragskomponente.
Geschäftspolitische Bedeutung
Anhand der aufgezeigten grundsätzlichen Zusammenhänge werden zentrale Punkte für die geschäftspolitische Ausrichtung deutlich: Selbst wenn eine Bank ausschließlich Vertriebsergebnisse erzielt und Laufzeitdifferenzen zwischen der Refinanzierungs- und Anlageseite stets ausgleicht (Verzicht auf Fristentransformation), unterliegt ihr Zinsüberschuss - und damit ein erheblicher Ergebnisanteil - einem Zinsänderungsrisiko. Und zwar in der Form, dass die risikolose Verzinsung des Eigenkapitals mit den Entwicklungen am Zinsmarkt schwankt. Vor dem Hintergrund der im Zuge der Finanzkrise stark gesunkenen Staatsanleihen- und Pfandbriefrenditen ist dies von erheblicher Relevanz.

Auch wenn eine Bank schwerpunktmäßig auf das Kundengeschäft ausgerichtet ist und grundsätzlich keine (nachhaltigen) Ertragschancen aus offenen Zinspositionen sieht, kann es sinnvoll sein, ein „gesundes“ Maß an Fristentransformation zu betreiben: Bei sinkenden Zinsen stellt dies eine Art Hedge für unter Druck geratende Vertriebsergebnisse und Eigenkapitalverzinsungen dar. Schwankungen des Gesamtergebnisses können niedriger ausfallen, soweit die Risiken aus Fristentransformation derart begrenzt werden, dass potenziell negative Effekte 3) durch positive Einflüsse aus Vertrieb und Eigenkapitalanlage aufgefangen werden können. Wird im Zuge der Finanzkrise diskutiert, ob und in welcher Form ein Geschäftsfeld Treasury Management sinnvoll betrieben werden kann, ist auch dies von erheblicher Bedeutung.

Würde eine Bank durchgängig eine negative Fristentransformationsposition (aus lang mach kurz) betreiben, könnte dies nicht als risikoavers beurteilt werden. Im Gegenteil würde die ohnehin bestehende Ergebnisvolatilität aus Vertrieb und risikoloser Anlage des Eigenkapitals noch weiter erhöht.
Identifikation der optimalen Fristentransformationsstrategie
Welche strategische Ausrichtung der Fristentransformation eine möglichst gute Ausbalancierung der Ergebniskomponenten ermöglicht, ist ausgehend vom Zahlungsstrom der zinstragenden Geschäfte einer Bank identifizierbar. Dabei erfolgt eine Übersetzung“ alternativer Risikoniveaus für das Zinsbuch in Standardfälligkeits-Profile (zum Beispiel RexP, gleitende Durchschnitte oder Ähnliches).

Unterschiedliche Risikoausprägungen werden dabei in der Regel entweder in Benchmark-Hebeln oder auch Basel-II-Koeffizienten ausgedrückt. Ein Benchmark-Hebel von 1,0 sagt aus, dass der Value at Risk (VaR) des Zinsbuchs genau dem VaR des entsprechenden Benchmark Cashflows entspricht; ein Hebel von 2,0, dass der VaR genau dem Zweifachen des Benchmark Cashflows entspricht etc. Der Basel-II-Koeffizient drückt die Relation von potenziellem Barwert-Verlust zum haftenden Eigenkapital bei Eintritt des Basel-II-Standardzinsschocks (+130 BP bzw. -190 BP) für alternative Zahlungsströme aus.

Die Identifikation der Fristentransformationswirkungen kann dann im Rahmen einer Szenarioanalyse erfolgen, wie in veranschaulicht. 4) Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen dabei die Auswirkungen von alternativen Ziel-Zahlungsströmen im Zinsbuch auf das Betriebsergebnis nach Bewertung, so dass mögliche Ab- und Zuschreibungspotenziale zinstragender Finanzinstrumente 5) mit in die Analyse eingebunden sind. Wie in gezeigt, erfolgt dabei ein Vergleich unterschiedlicher Risikoniveaus im Zinsbuch. Üblicherweise wird hier mit dem Risikoniveau begonnen, wie es sich ohne mögliche Aussteuerung aus der Vertriebs- bzw. Bilanzstruktur-Planung der Bank ergibt.

schematische darstellung - strategieidentifikationDemgegenüber ist zu untersuchen, welche Betriebsergebnisse sich bei (vollständigem) Verzicht auf Zinsrisiko (Basel-IIKoeffizient = 0 %) bzw. geringen bis hin zu starken Zinsänderungsrisiken (Basel-II-Koeffizient > 20 %) ergeben. Im Beispiel werden aus Gründen der Anschaulichkeit nur drei Zinsszenarien herangezogen. In der Praxis ist hier in aller Regel auf eine Mehrzahl gegebenenfalls statistisch abgeleiteter Zinsentwicklungsszenarien abzuzielen.

Vor dem Hintergrund der dargestellten Szenarien wird der zuvor schematisch aufgezeigte Zusammenhang auch im Betriebsergebnis-Kontext deutlich: Die Analyse zeigt, dass die Betriebsergebnisse je nach Risiko-Positionierung unterschiedlich hohe Volatilitäten aufweisen. Die Volatilität der Betriebsergebnisse ist dabei jeweils in den Extrembereichen besonders hoch: sowohl für den Fall eines Verzichts/geringen Zinsrisikos als auch im Falle hoher Fristentransformations-Positionen.

Der Verzicht auf Fristentransformation bewirkt den Wegfall dieses risikobehafteten Bestandteils des Zinsergebnisses. Deutlich niedrigere Betriebsergebnisse im Falle niedriger Marktzinsen sind die Folge, soweit die zurückgehende Eigenkapitalverzinsung nicht durch bessere Margen aufgefangen werden kann. Eine Positionierung ohne Fristentransformation ist folglich nicht automatisch mit einem stabileren Betriebsergebnis verbunden.

In der Praxis zeigt sich daher, dass ein zuvor unter Umständen als „risikoavers“ vermuteter Verzicht auf Ergebnisbeiträge aus Fristentransformation mit einem Risiko für das Gesamtbankergebnis verbunden sein kann. Gleichzeitig wird aber auch deutlich, dass Zinsrisiko-Positionierungen identifizierbar sind, die unabhängig von der Zinsentwicklung relativ stabile Betriebsergebnisse bewirken.

Welche Intensität an Fristentransformation bankindividuell zu einer möglichst hohen Betriebsergebnisstabilität führt, ist von verschiedenen Voraussetzungen abhängig: Hier sind insbesondere

  • der Anteil der Kundengeschäfte an der Gesamtbilanz,
  • die strukturelle Zusammensetzung (Zinsreagibilität) der Kundengeschäfte
  • sowie Bilanzanteile und Laufzeitenstruktur im Renten-Depot-A von Relevanz.


Generell sind dabei folgende Zusammenhänge zu erkennen: Das ergebnisstabile Ausmaß an Fristentransformation fällt umso höher aus,

  • je höher die Anteile der bilanziellen Kundengeschäfte sind,
  • je geringer die Zinsreagibilität der Passiva sind
  • und je geringer Renten-Depot-A-Anteile an der Gesamtbilanz sind (et vice versa).


Im Ergebnis bedeutet dies, das Kreditinstitute mit einem grundsätzlich vergleichbaren Zinsrisikopotenzial (zum Beispiel identische Basel-II-Koeffizienten bei identischem haftenden Eigenkapital) dennoch über ein unterschiedliches „gesundes“ Maß an Fristentransformation verfügen können. Beispielsweise in dem Fall, wenn das eine Institut Fristentransformation (nahezu) ausschließlich aus Kundengeschäft betreibt, das andere Institut dagegen mittel- und langfristige Fälligkeiten im Depot A zur Erschließung von Transformationsbeiträgen nutzt. Gleichzeitig kann das ergebnisstabile Maß an Fristentransformation auch mit Basel-II-Koeffizienten (deutlich) oberhalb der den „Ausreißer-Status“ markierenden Grenze von 20 % liegen.
Fazit und Ausblick
Die Auswirkungen der Finanzkrise haben dazu geführt, dass bei vielen Banken die Ausrichtung des Geschäftsmodells auf dem Prüfstand steht. In diesem Zusammenhang werden Art und Umfang der Aktivitäten an den Kapitalmärkten hinterfragt, zu denen unter anderem die Steuerung des gesamtbankbezogenen Strukturbeitrags zu zählen ist. Die dargestellte Analysemethodik zeigt, dass eine isolierte Betrachtung der Fristentransformation die Gefahr birgt, Risikopotenziale falsch einzuschätzen und Ergebnispotenziale zur Austarierung des Gesamtergebnisses zu vernachlässigen.

Im Zuge der Neuausrichtung von Geschäftsmodellen kann eine vermeintliche Risikoaversität dazu führen, isoliert betrachtet, bestehende Risikopotenziale aus dem Geschäftsfeld Fristentransformation zu reduzieren, damit aber „neue“ Risiken für den Gesamtbankerfolg zu schaffen. Erst aus einer integrierten Betrachtung der Erfolgsquellen des Zinsüberschusses resultiert dagegen die Erkenntnis, welche Intensität an Fristentransformation für das Gesamtergebnis als ausgewogen und damit auch unter Gesamtbank-RoE-Dimensionen als risikoarm zu erachten ist.

Autoren: Christoph Balke ist Senior Manager und Leiter im Competence Team Treasury Management bei zeb/rolfes.schierenbeck.associates, Münster. Sabine Brüling ist Senior Consultant im selben Kompetenzbereich.

1) Vgl. Bannert, Thomas: „Integriertes Treasury-Management“, in: ZfK (18/2000).
2) Vertriebserfolg im Sinne von Konditionsbeitrag.
3) Im Falle drehender Kapitalmärkte.
4) Die dort vereinfacht aufgezeigten Zusammenhänge bringen Erfahrungen zum Ausdruck, wie sie sich aus einer Mehrzahl von zeb/-Projekterfahrungen bestätigen.
5) Festverzinsliche Wertpapiere, Zinsderivate ohne Hedging-Zusammenhang etc.

Der Artikel ist erschienen in der Ausgabe 06/2009
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