Bunter Strauß an Möglichkeiten
Immaterielle Vermögenswerte - insbesondere Marken und Patente – sind vielen Unternehmen im Zusammenhang mit ihrem wesentlichen Beitrag zur Wertschöpfung als eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit noch weitestgehend unbekannt. Dass an dieser Stelle ein enormes Potenzial schlummert, zeigt beispielsweise eine Analyse der KfW aus dem Jahr 2008, wonach lediglich bei 2 % aller besicherten Finanzierungen in Deutschland Sicherheiten durch Intellectual Property (IP) gestellt werden. | Ekaterina Lohwasser, Stefan Herrmann
Auf dem deutschen Finanzierungsmarkt existieren mittlerweile einige Finanzkonstruktionen, die eine gewinnbringende Verwendung von Marken und Patenten sowohl für kapitalsuchende Unternehmen als auch für Financiers erlauben. Zu den im Zusammenhang mit Intellectual Property am häufigsten eingesetzten Finanzierungsformen gehören derzeit die Kreditbesicherung sowie Sale and Lease Back. Entscheidend für die Auswahl der optimalen Finanzierungsform sowohl aus der Sicht der Kapitalgebers als auch des Unternehmens ist die Reife des IP.
Diese kann insbesondere anhand der Risiken und Cashflows beurteilt werden, die der relevanten Lebenszyklusphase des zu finanzierenden IP zuzuordnen sind. Während die Forschungsphase für eine Technologie mit den größten (produkt-, marktund technologiebezogenen) Entwicklungsunsicherheiten und negativen Cashflows verbunden ist, lassen sich die (positive) Umsatz- und Gewinnentwicklung eines auf dem bereits erteilten Patent basierenden Produkts in der Regel besser prognostizieren. Wenn gegebenenfalls später noch Lizenzzahlungen für die Verwendung des Patents durch Dritte fließen, können die zukünftigen patentsspezifischen Ergebnisse unmittelbar dem zu Grunde liegenden Lizenzvertrag entnommen werden.
Nicht immer ist aber eine reine IP-Finanzierung die beste (oder günstigste) Lösung. In der Entscheidung bezüglich der Finanzierungsform soll demnach die Überlegung einbezogen werden, dass IP oft kein alleiniger Finanzierungsgegenstand, sondern Teil einer zu finanzierenden Gesamtinvestition sein soll. GRAFIK 1 stellt die möglichen Finanzierungsformen den einzelnen IP-Lebenszyklusphasen gegenüber.
Für den deutschen Markt kann bislang eine zurückhaltende Nutzung der IP-Finanzierungsmöglichkeiten diagnostiziert werden. Die Gründe dafür sind sehr vielfältig. Zu den wesentlichen gehören insbesondere die folgenden Aspekte:
- geringes Wissen über den Einsatz von IP als Finanzierungsinstrument,
- Unsicherheit in Bezug auf die monetäre Bewertung immaterieller Vermögenswerte,
- Mehrzahl der Marken und Patente sind selbsterstellt (und somit regelmäßig nicht in der Bilanz ausgewiesen),
- emotionale Barrieren, besonders für Unternehmer.
Kreditbesicherung durch IP
Der in der Praxis häufigste Fall ist, dass Marken und Patente entweder als Sicherheit übereignet werden oder es wird ein Pfandrecht an ihnen bestellt. Daneben gewann in der letzten Zeit die Kreditbesicherung in Form von Bürgschaften im Zusammenhang mit dem Förder-Fonds „Wirtschaftsfonds Deutschland“ an Bedeutung. Einige (prominente) Unternehmen nutzten in der Krisensituation erfolgreich die Möglichkeit, das IP für die Ausfallbürgschaften einzusetzen. Nicht zuletzt dadurch gelang es ihnen, in letzter Minute Insolvenzen abzuwenden. Die Details zu solchen Transaktionen werden allerdings gewöhnlich geheim gehalten und erreichen nur selten die Öffentlichkeit.
Die Vorzüge einer Kreditbesicherung durch IP ergeben sich sowohl für Kapitalgeber als auch für Kapitalnehmer daraus, dass die Finanzierungsform auch für kleinere und mittlere, also auch nicht börsennotierte Unternehmen geeignet ist. Ebenso können nachträgliche Risiken durch einen klar formulierten Vertrag minimiert werden – beispielsweise in Bezug auf die Sicherung der Nutzungsrechte während und nach dem Finanzierungszeitraum, die Unterlizenzierung oder die Aufrechterhaltung und Pflege der Marken- und Patentrechte.
Zudem ist die Offenlegung der Transaktion für Unternehmen nicht notwendig: Es erfolgt meistens keine Eintragung ins Register. Dies kann allerdings aus der Sicht des Kapitalgebers nachteilig sein, weil eine mehrfache Sicherheitenbestellung gegenüber mehreren Kreditinstituten – zumindest theoretisch – möglich wäre.
Hinsichtlich der Kreditbesicherung, stellen die Kapitalgeber auch im Zusammenhang mit IP bestimmte Anforderungen, die vom Kapitalnehmer zu berücksichtigen bzw. zu erfüllen sind:
- Auf Grund ihrer juristischen Durchsetzbarkeit sind erteilte Marken und Patente unter den verschiedenen IP-Rechten am besten geeignet für Besicherungszwecke (bestandene Prüfung durch das Patent- und Markenamt sowie Möglichkeit der Übertragbarkeit).
- Die Cashflows basierend auf Marken und Patenten sollten bereits markterprobt sein (zum Beispiel anhand einer Lizenzvergabe an Dritte oder mehrjähriger positiver Umsatz- und Ergebnishistorie).
- Häufig ist eine komplementäre Rechtsübertragung notwendig (zum Beispiel an Spezialmaschinen), oder es werden zusätzliche Kreditsicherheiten verlangt (zum Beispiel bei verschlechterten wirtschaftlichen Verhältnissen des Kreditnehmers).
- Die Bonität des Kreditnehmers spielt bei einer IP-Finanzierung unabhängig von dem durch die Bank eingesetzten Ansatz zur Kreditrisikoermittlung (Standardansatz oder Interner-Rating- Ansatz) eine entscheidende Rolle. Zu rechnen ist regelmäßig mit einer Beleihungsgrenze von weniger als 50 % des Beleihungswerts.
Eine verlässliche monetäre Wertermittlung des IP erfordert zweifelsohne eine umfangreiche Expertise im Umgang mit Bewertungsverfahren und -methoden sowie solide Marktkenntnisse. Fehlen eigene Kenntnisse, ist ein externes Bewertungsgutachten von unabhängigen Experten zur Darlegung der Werthaltigkeit von Patenten und Marken empfehlenswert.
Sale and Lease Back
Bei einem Sale and Lease Back werden die immateriellen Vermögenswerte meist an eine Leasing- oder Objektgesellschaft veräußert und anschließend zur Nutzung an das Unternehmen zurücklizenziert. Der Veräußerungspreis der immateriellen Vermögenswerte wird dabei regelmäßig auf Basis eines Bewertungsgutachtens ermittelt, das von einem unabhängigen Experten bzw. neutralen Gutachter erstellt wird. Zu den bekanntesten Fällen des Sale and Lease Back in Deutschland zählen Asbach Uralt, Closed Jeans sowie ein Portfolio aus den Marken Livio, Biskin und Becht’s.
Für einen Marken-Sale-and-Lease-Back kommen in der Regel nur Marken in Fragen, die über eine hohe Markenstärke verfügen. Diese wird nicht nur durch eine hohe Bekanntheit bestimmt, sondern auch durch Faktoren wie Kundenloyalität, Weiterempfehlungsbereitschaft, Sympathie und Popularität. Zudem sollten Marken ein hohes Preis- oder Mengenprämium erzielen und einen signifikanten Anteil an der Wertschöpfung innerhalb des Unternehmens darstellen.
Die operative Markenführung, die die Pflege und Aufrechterhaltung der Marken beinhaltet, verbleibt bei einem Sale and Lease Back beim Unternehmen. Es ist allerdings notwendig, dass ein wertorientiertes Marken-Controlling implementiert wird, um die Werthaltigkeit der Marke kontinuierlich messen und steuern zu können. Am Ende der Laufzeit kann dann entweder eine Rückübertragung oder alternativ eine Verlängerung des Sale and Lease Back vereinbart werden.
Neben der Generierung von Liquidität, der möglichen Bilanzneutralität sowie fehlender Verpflichtung zur Offenlegung im Register liegt ein weiterer wesentlicher Nutzen des Sale and Lease Back in der individuellen Strukturierung der Transaktion, die eine steuerneutrale Gestaltung des Verkaufs oder eine Finanzierung über den Kapitalmarkt ermöglicht. Daneben führen die für die Nutzung der Marke zu zahlenden Lizenzen zu einer Steuerminderung für das Unternehmen.
Auf die IP -Bewertung kommt es an
Die größte Herausforderung bei Finanzierungsmaßnahmen mit immateriellen Vermögenswerten liegt in einer verlässlichen Bewertung. Nicht nur für das Unternehmen, sondern insbesondere auch für den Financier ist eine weitgehend standardisierte Vorgehensweise zur Bewertung immaterieller Vermögenswerte unverzichtbar, um Risiken aus der Finanztransaktion zu minimieren.
Allerdings muss das Rad dafür nicht neu erfunden werden, da bereits vielfältige Bewertungsmethoden existieren und in den vergangenen Jahren mehrere Initiativen zur Standardisierung aufgenommen wurden. Konkret mit dem Thema „IP-Bewertung und Kreditfinanzierung“ befasst sich ein Arbeitskreis der Initiative Finanzstandort Deutschland, der den Entwurf des Standards „Grundsätze zur Bewertung von Patenten bei der Verwendung als Kreditsicherheit“ erarbeitet hat. Zudem hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) den Standard S5 „Grundsätze zur Bewertung immaterieller Vermögenswerte“ entwickelt. Ferner ist ein internationaler Arbeitskreis gegenwärtig dabei, einen ISO-Standard zur Bewertung von Marken zu finalisieren. Gemeinsames Ziel dieser Standardisierungsinitiativen ist neben der Harmonisierung der Bewertungsverfahren eine Erhöhung der Akzeptanz der Bewertungsverfahren.
Aufklärungsarbeit notwendig
Bezüglich der grundsätzlichen Anforderungen, die an die Bewertung von immateriellen Vermögenswerten gestellt werden, gilt bei sämtlichen Standards: Orientierung an den zu erwartenden Erträgen aus der Nutzung des immateriellen Vermögenswerts, Transparenz in der Ableitung der Werte und der zu Grunde liegenden Annahmen sowie Praktikabilität des Verfahrens. Als zu präferierende Bewertungsmethoden haben sich dabei zunehmend kapitalwertorientierte Verfahren etabliert. Dabei werden die zukünftig erwarteten vermögenswertspezifischen Cashflows aus denen des Unternehmens isoliert und auf einen Bewertungsstichtag abgezinst. Dies ermöglicht nicht nur eine transparente und verlässliche Bestimmung des monetären Werts, sondern auch eine Überleitung zum Gesamtwert des Unternehmens und zu dessen anderen materiellen und immateriellen Vermögenswerten. Damit die Chancen der IP-Finanzierung stärker genutzt werden können, müssen alle Beteiligten weiterhin Aufklärungsarbeit leisten. Insbesondere Unternehmen sind oftmals über die Möglichkeit einer IP-Finanzierung nicht informiert. Vor allem in mittelständischen Unternehmen besteht ferner nur eine vage Vorstellung über den monetären Wert der eigenen immateriellen Vermögenswerte.
Aber auch Banken haben (noch) Vorbehalte gegenüber IP-Finanzierungen, insbesondere auf Grund der vermeintlichen Diskrepanz von Bewertungsverfahren und des damit verbundenen Restwertrisikos am Ende der Finanzierung. Diesen Bedenken wird zunehmend von den Standardsetzern sowie den Beratern begegnet. Entsprechende Diskussionen haben zu einer weiteren Harmonisierung der Bewertungsverfahren sowie einheitlicheren Bewertungsergebnissen geführt. Nicht zuletzt forcieren auch IFRS-Rechnungslegungsstandards oder die Basel-II-Regelungen IP-Finanzierung.

