Voraussetzungen umstritten
Der Berufsverband zertifizierter Finanzplaner (FPSB) befürwortet die Einrichtung eines eigenständigen Berufsstands für Honorarberater. Allerdings sollten die Berater bestimmte Mindestqualifikationen vorweisen können, heißt es in einer Stellungnahme des Verbands.
Das FPSB reagiert damit auf ein Positionspapier der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, das die Einführung des Berufsbildes „Unabhängiger Finanzberater“ vorsieht. Voraussetzung für den Titel ist laut IHK ein striktes Provisionsannahmeverbot und die Erbringung von Beratungsleistungen ausschließlich auf Honorarbasis. Während die zertifizierten Finanzplaner eine Trennung von kundenorientierter Beratung und vertriebsorientierter Produktvermittlung unterstützen, verlangt der Berufsverband mehr Flexibilität bei der Wahl der Vergütungsform. Solange der Kunde über Provisionen informiert werde und über die Kombination von Beratungs- und Vermittlungsleistung selbst entscheide, sollten Beratungen auf Provisionsbasis denkbar sein, so das FPSB. Entscheidend für die Qualität der Leistung sei vielmehr eine ganzheitliche, kundenorientierte Beratung. Diese könne unter anderem durch die Ausbildung zum zertifizierten Finanzplaner (CFP) garantiert werden. Das FPSB entwickelt und überprüft die Ausbildungsregeln zertifizierter Finanzplaner und vergibt die entsprechende Auszeichnung.

