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Master-KAGen

Modernes Risikoreporting – schnell, mehrdimensional, interaktiv

Kapitalanlagegesellschaften, die ihren Kunden ein modernes Risikoreporting anbieten möchten, müssen erhebliche Investitionen tätigen. Der Aufwand an Zeit und finanziellen Ressourcen mag zunächst abschrecken. Aber er lohnt sich nicht nur für die Kunden, denn die Qualität ihres Investment-Reportings gewinnt für die Master-KAGen eine immer höhere Bedeutung als Wettbewerbsfaktor. | Alexander Poppe

Als Reaktion auf die Finanzkrise werden sich institutionelle Investoren wie Banken, Versicherungen und Pensionskassen in den kommenden Jahren auf weitere Regulierungsmaßnahmen einstellen müssen. Bereits vor dem Ausbruch der Krise war die Regulierungsdichte beispielsweise durch Basel II und die Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Banken und Versicherungen angestiegen. Mit der zunehmenden Konkretisierung von Basel III und Solvency II sind weitere Regulierungsverschärfungen für die genannten Anlegerkreise absehbar.

Auch die regulatorischen Anforderungen an die Kapitalanlagegesellschaften (KAGen), sowohl an die Asset Manager als auch an die Administratoren – also die Master-KAGen, steigen ständig. Viele der Maßnahmen haben das Ziel, den Schutz des Anlegervermögens zu verbessern, indem die Transparenz vorhandener Risiken erhöht wird. Aber auch unabhängig von regulatorischen Vorgaben haben im Anlegerinteresse zusätzliche Risikokategorien wie etwa das Kontrahenten- oder das Liquiditäts-Risiko seit Ausbruch der Finanzkrise einen höheren Stellenwert erhalten.

Der entscheidende Schlüssel, um die neuen Vorschriften möglichst effizient erfüllen zu können, ist somit das Risikoreporting der Master-KAGen. Konsequenterweise sind die Ansprüche der Investoren an die Leistungsfähigkeit dieser Dienstleistung schon jetzt sehr hoch und werden weiter kontinuierlich wachsen. Im Folgenden wird erläutert, welche Kriterien ein modernes Risikoreporting einer Master-KAG erfüllen muss, um den regulatorischen Anforderungen und den Bedürfnissen seiner verschiedenen Kunden möglichst optimal Rechnung zu tragen.

Der regulatorische Rahmen der Kapitalanlagegesellschaften

Den grundlegenden aufsichtsrechtlichen Rahmen für Kapitalanlagegesellschaften bildet das Investmentgesetz (InvG). Im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie OGAW IV werden das Investmentgesetz und die Derivateverordnung (DerivateV) angepasst. Zusätzlich werden neue Verordnungen wie die Investment-Verhaltens- und Organisationsverordnung (InvVerOV) sowie die Anteilwertfehler- und Anlagegrenzverletzungsverordnung (AntAnlVerlV) erlassen. Auch wenn die Umsetzungsmaßnahmen zu OGAW IV bereits zum 1. Juli 2011 in Kraft getreten sind, herrscht immer noch keine endgültige Klarheit über Auslegung bestimmter Einzelfragen und deren Auswirkung auf die Kapitalanlagegesellschaften.

Davon unabhängig hat die BaFin bereits zuvor sehr konkrete Schritte unternommen, um die Qualität der Prozesse, Strukturen und Risikomanagement-Regelkreise der Kapitalanlagegesellschaften zu erhöhen. Die wichtigsten Vorgaben stellen die Investment-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (InvRBV) vom 23. Dezember 2009 sowie das Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement für ­Investmentgesellschaften (InvMaRisk) dar.

Insbesondere die InvMaRisk erhöhen die Anforderungen an das interne Risikoreporting der KAGen deutlich. Sie konkretisieren die allgemeinen Anforderungen aus dem Investmentgesetz, wonach „die Kapitalanlagegesellschaft […] über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen (muss), die die Einhaltung der von der Kapitalanlagegesellschaft zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet.“ (§ 9a InvG) Diese umfassen das Risikomanagement auf Fonds- und Gesellschaftsebene, Regelungen für Mitarbeitergeschäfte, die Anlage des eigenen Vermögens der Gesellschaft, EDV, Dokumentation der Geschäfte und angemessene Kontrollverfahren. Auf Fondsebene sind die folgenden als wesentlich einzustufenden Risiken zu steuern:

  • Das Adressenausfallrisiko entsteht durch den potenziellen Ausfall eines Marktteilnehmers oder Geschäftspartners. Nicht zuletzt die Insolvenz der US-Bank Lehman Brothers im September 2008 hat gezeigt, dass Adressenausfallrisiken sich nicht nur als Emittenten-, sondern auch als signifikante Kontrahentenrisiken manifestieren können.
  • Die Ausweitung von Credit Spreads und die Zunahme von Insolvenzen namhafter Ad­ressen in den Folgejahren unterstreichen ebenfalls die Bedeutung dieses Risikos.
  • Das Marktpreisrisiko besteht in der negativen Entwicklung der Bewertung der Vermögensgegenstände durch Änderung relevanter Marktparameter, wie Aktienkursen, Zinskurven, Wechselkursen, Spreads und Options-Volatilitäten.
  • Das Liquiditätsrisiko liegt darin, dass ein – gegebenenfalls erhöhter – Liquiditätsbedarf zu spät oder nicht erkannt wird und Liquiditätsengpässe beispielsweise durch unerwartete Mittelabflüsse mit der vorhandenen Asset Allokation nicht oder nicht wirtschaftlich finanziert werden können.
  • Operationelle Risiken bestehen in Verlusten und Schäden durch Unangemessenheit oder Versagen von internen Prozessen, Menschen oder Systemen und durch externe Gegebenheiten. In diesem Zusammenhang sind auch Auslagerungsrisiken zu berücksichtigen.


Der Risikomanagementregelkreis gemäß InvmariskDie InvMaRisk erhöhen somit nicht nur die Risikomanagementanforderungen auf Fondsebene, sondern auch auf Ebene der Kapitalanlagegesellschaft GRAFIK 1.


Steigende Anforderungen an Banken
Wie die Kapitalanlagegesellschaften sind auch die institutionellen Investoren von einer Vielzahl der neuen Regulierungsmaßnahmen betroffen, die ebenfalls die Anforderungen an das Risikomanagement zum Teil deutlich erhöhen. Dies impliziert gleichzeitig den erhöhten Bedarf an transparenten Daten und Informationen über die Fondsinvestitionen des Anlegers durch seine Kapitalanlagegesellschaft bzw. Master-KAG. Sowohl die letzten Modifizierungen der Regelwerke zum 1. Januar 2011 als auch die durch die EU-Kommission geplante weitere Novelle der Bankenrichtlinie haben gestiegene Anforderungen an das Risikoreporting der Banken zur Folge.

Insbesondere die Regelwerke MaRisk (Banken), GroMiKV und SolvV, aber auch die neuen Ausführungen zu den Liquiditätsanforderungen setzen ein breiteres Leistungsspektrum der Investmentbranche voraus. So schreiben die MaRisk beispielsweise vor, dass Banken Risiken aus Anlagen in Fonds nicht mehr mit dem historischen Value at Risk (VaR), sondern mit dem Ex-ante–VaR bewerten müssen. GroMiKV verlangt von den Banken – ähnlich wie Solvency II von den Versicherungen – eine komplette Durchschau gemäß der Vorgaben des § 6 GroMiKV auf alle Bestandteile von Fonds, die Banken in ihrem Depot A halten, sofern nicht bestimmte Bagatell- und Größenkriterien greifen.

Nach Maßgaben der SolvV erfolgt eine Risikogewichtung nach dem Kreditrisiko-Standardansatz (KSA), der einfachen IRBA-Gewichtung (Internal-Ratings-Based-Approach-Gewichtung) i.S.d. § 83 SolvV oder einer vollständigen Rohdatenlieferung für eine beim Institut selbst durchgeführte Risikogewichtung nach dem IRBA. Die neuen Liquiditätsregeln bringen eine Einteilung in liquide Assets und dazugehörige Stresstestszenarien mit sich.

Die leistungsfähigen Master-KAGen werden gefordert sein, ihren Kunden bei diesem erhöhten Kontroll- und Meldeaufwand noch stärker zu unterstützen, sei es durch die Bereitstellung effizienter IT-/Risikoapplikationen oder durch Übermittlung der benötigten Daten über eine Schnittstellenlieferung in die Systeme des Anlegers. Der Service kann auch durch die Übernahme des kompletten Meldewesens an die Master-KAG erfolgen, welche dann nicht nur die gesamten (Spezial-)Fondsanlagen, sondern auch deren jeweilige Direktbestände in ein ganzheitliches Reporting konsolidiert.

Große Herausforderungen durch Solvency II
Die wichtigste Neuregelung für die Versicherungsbranche ist zweifellos Solvency II. Versicherungen werden in Zukunft die Risiken ihrer Aktivseite viel genauer messen müssen. Dazu können sie entweder interne Modelle entwickeln oder ein Standardmodell verwenden, das in wesentlichen Teilen von der Aufsicht vorgegeben ist. Unabhängig davon, für welche Variante sich ein Versicherungsunternehmen entscheidet, benötigt es von seiner Master-KAG zukünftig noch umfangreichere Stammdaten. Beispielsweise sollten die Fonds, in die eine Versicherung investiert, zukünftig auch hinsichtlich enthaltener Zielfonds weitgehend transparent sein.

Bislang war es zum Teil ausreichend, wenn die Master-KAGen in ihrem Risikoreporting eine Übersicht über alle Vermögensgegenstände der Fonds lieferten. Investierte der Fonds einen Teil seiner Assets wiederum in einen weiteren Fonds (so genannte Zielfonds), mussten die Positionen dieses Zielfonds nicht einzeln ausgewiesen werden. Dies würde sich unter Solvency II negativ auf die Risikokapitalanforderung auswirken, denn dann gelten für die Zielfonds die höchsten Eigenkapitalanforderungen, die Solvency II für das Unterlegen von Marktrisiken der Assetseite vorschreibt.

Noch ist unklar, ob auch die betriebliche Altersvorsorge (baV) unter Solvency II fallen wird. Es ist aber zu beobachten, dass sich viele Versorgungswerke und Pensionskassen bereits auf steigende regulatorische Anforderungen an ihr Risikomanagement vorbereiten und deshalb von ihren Master-KAGen Unterstützung erwarten. Dies gilt beispielsweise für die Bereiche Risikokennzahlen, Stresstests und Szenario-Analysen. Neben immer spezifischeren Parameter-Vorgaben (beispielsweise Haltedauern, Konfidenzniveaus, Szenarioausgestaltungen) wachsen auch die Anforderungen an die flexible Aggregation der Kennzahlen (zum Beispiel über Sub-Fonds, Assetklassen und Einzel-Positions-Merkmale). Daneben ist ein wachsendes Interesse an reporting­seitiger Unterstützung für Aktiv-Passiv-Steuerungsstrategien zu erkennen.

Risikoreportings müssen interaktiv werden
Ein modernes Risikoreporting der Master-KAGen sollte nicht nur darauf ausgelegt sein, die gestiegenen Anforderungen des Regulators zu erfüllen, sondern gleichzeitig auch dem veränderten Risikobewusstsein der Investoren Rechnung tragen. Seit der Finanzkrise hinterfragen die Investoren die Aussagekraft von Risikokennzahlen wie dem Value at Risk, die ausschließlich auf empirischen Daten basieren, und arbeiten daher verstärkt mit Risikoszenarien.

Zudem benötigen sie aufgrund der volatilen Kapitalmärkte und der häufigen Anfragen durch die Aufsichtsbehörden schnellere und maßgeschneiderte Risikoreportings. Risikocontroller möchten innerhalb weniger Sekunden – ohne dazu Rücksprache mit ihrer Master-KAG halten zu müssen – eigene Risikoabfragen bei freier Wahl der vordefinierten Risikoparameter durchführen können. Sie möchten sich beispielsweise ad hoc ein Bild darüber machen, wie hoch das Exposure des Portfolios gegenüber den europäischen Peripherie-Staaten ist und wie es sich im Einzelnen zusammensetzt. Dabei stehen ihnen idealerweise auch die Einteilungen der genannten Regelwerke, wie etwa der KSA-Forderungsklasse, zur Verfügung.

Die Daten, die für solche Abfragen notwendig sind, stellen die leistungsfähigen Master-KAGen bereits jetzt zu einem großen Teil in den Risikoreportings bereit. Die Herausforderung liegt darin, diese Daten besser nutzbar zu machen. Hierbei können unter anderem moderne, benutzerfreundliche Applikationen aus dem Web 2.0 als Vorbild dienen. Das Risikoreporting der Zukunft muss interaktiv und damit internetbasiert sein. Es muss den Investoren die Möglichkeit bieten, Fondsdaten, Bestände, Transaktionen und Performance- und Risikokennzahlen multidimensional auszuwerten. Die Nutzer sollten dabei verschiedene Darstellungsformen (wie Dashboards, Linien- und Balkendiagramme) und Ausgabeformate wählen können.

Um eigene Stresstests durchführen zu können, muss ihnen das Risikoreportingsystem zudem die Freiheit geben, zwischen verschiedenen Kennzahlen, Skalierungen (Quartal, Monate, Woche, Tag usw.) und Gruppierungsparametern (wie Emittenten, Länder oder Ratings) wählen zu können. Sie benötigen intelligente Suchfunktionen, mit denen sie innerhalb aller Datenfelder recherchieren und dabei Filter einbauen können. Und zu guter Letzt muss die Architektur des Reportings offen sein, damit neue regulatorische Anforderungen problemlos integriert werden können.
 

Alexander Poppe ist Geschäftsführer der HSBC INKA, Düsseldorf.
Der Artikel ist erschienen in der Ausgabe 09/2011
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  • » Geldvermögen wieder im Aufwärtstrend: Das Bruttogeldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland ist im abgelaufenen Jahr 2009 nach Schätzungen von Allianz Global Investors auf 4,64 Billionen € gewachsen. Damit liegt das Bruttogeldvermögen Ende 2009 um 4,4 % höher als im Jahr 2008, in dem es auf 4,45 Billionen € gesunken war.
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