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Öffentliche Fördermittel

Impulse für die Unternehmensfinanzierung

Seit Beginn der Wirtschaftskrise vergeht kaum eine Woche, in der nicht im Rahmen von Talkshows im Fernsehen oder Beiträgen in den Printmedien darüber diskutiert wird, ob es eine Kreditklemme für Unternehmen gibt oder nicht. Eher selten wird hingegen auf Möglichkeiten der Einbindung öffentlicher Fördermittel in die Unternehmensfinanzierung eingegangen. Dies ist erstaunlich, zumal sich in der Praxis zeigt, dass Förderprogramme (zumindest derzeit) fester Bestandteil vieler Unternehmensfinanzierungen sind. | Marc Seibold, Alexandra Schluck-Amend

Öffentliche Fördermittel stehen für vielfältige Finanzierungsanlässe bereit: von der Start-up-Phase bis zur Investitions-, Projekt- und Betriebsmittelfinanzierung großer, seit vielen Jahren am Markt etablierter Unternehmen.

Welche Fördertöpfe gibt es?
Es ist wichtig, frühzeitig den richtigen Fördertopf für das eigene Unternehmen und den jeweiligen Finanzierungsanlass zu identifizieren. Fördermittel werden insbesondere durch den Bund über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die einzelnen Bundesländer über deren Landesförderinstitute (zum Beispiel L-Bank in Baden-Württemberg, NRW Bank in Nordrhein-Westfalen, Investitionsbank in Berlin, LfA Förderbank in Bayern, Investitions- und Strukturbank (ISB) in Rheinland-Pfalz und SAB in Sachsen) in unterschiedlichster Form zur Verfügung gestellt – als typisches Darlehen, Mezzanine-Kapital oder gar bilanzielles Eigenkapital.

Große öffentliche Aufmerksamkeit hat das KfW-Sonderprogramm mit einem Volumen von 40 Mrd € erlangt, das im Frühjahr 2009 aufgelegt und zuletzt mit Wirkung zum 1. Februar 2010 geändert wurde. Darunter werden Darlehen sowohl an mittelständische als auch an große Unternehmen, insbesondere zur Betriebsmittelfinanzierung oder für Investitionen (aber auch für Projektfinanzierungen), mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren gewährt.

Bis zum 11. Juni 2010 sind bei der KfW insgesamt 4.984 Anträge auf Darlehen aus dem Programm mit einem Volumen von 21,0 Mrd € eingegangen, wobei ein Teilbetrag in Höhe von 3 Mrd € auf Global- Darlehen entfällt. Hierbei handelt es sich um großvolumige Darlehen an Geschäftsbanken, die diese gemäß den Kriterien des KfW-Sonderprogramms auf Grundlage einer Vielzahl von Einzelverträgen an Unternehmen weiterreichen. KfW-refinanzierte Darlehen werden häufig als eine von mehreren Tranchen in Konsortialkreditverträgen oder Club-Deal-Finanzierungen einbezogen, die daneben weitere Kredite (Avallinien, Fremdwährungsdarlehen oder revolvierende Betriebsmittellinien etc.) zum Gegenstand haben.

Darlehen aus dem KfW-Sonderprogramm sind „banküblich zu besichern“ und nach einer bis zu fünf Jahre andauernden tilgungsfreien Phase quartalsweise in gleich hohen Raten zu tilgen. Lediglich für Betriebsmittelfinanzierungen besteht die Möglichkeit, bei einer bis zu dreijährigen Gesamtlaufzeit, das Darlehen endfällig zu tilgen. Davon wird in der Praxis sehr häufig Gebrauch gemacht. Der Zinssatz beläuft sich derzeit – abhängig von der Bonitäts- und Besicherungsklasse – effektiv auf zwischen 2,88 % und 8,77 % p.a. Das KfW-Sonderprogramm läuft zum 31. Dezember 2010 aus. Entsprechende Darlehensverträge müssen deswegen bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein.

Die Landesförderinstitute bieten ebenfalls zahlreiche Förderprogramme für Investitionen und Betriebsmittel an. Insbesondere die Programme zur Betriebsmittelfinanzierung (die teilweise auch als Liquiditätshilfeprogramme bezeichnet werden) erfreuen sich großer Nachfrage.

Hausbankprinzip und Haftungsfreistellung

Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt grundsätzlich im so genannten Hausbankprinzip. Das bedeutet, dass Unternehmen einen Antrag nicht unmittelbar beim Förderinstitut, sondern über die Hausbank einreichen. Ferner werden die Darlehen nicht direkt vom Förderinstitut an das Unternehmen ausgezahlt, sondern über die Hausbank, mit der das Unternehmen den Darlehensvertrag abgeschlossen hat und die als durchleitendes Institut fungiert.

Eine Ausnahme gilt insofern für Darlehen an große Unternehmen im Rahmen des KfW-Sonderprogramms; das Programm sieht vor, dass sich die KfW in diesen Fällen auch direkt an Konsortialkrediten beteiligen kann. Die öffentliche Förderung hat für das durchleitende Institut den Vorteil, dass es sich nicht am Kapitaloder Interbankenmarkt mit Liquidität eindecken muss, sondern ihr eine laufzeitkongruente Refinanzierung durch das Förderinstitut zur Verfügung gestellt wird.

Daneben übernimmt das Förderinstitut auf Wunsch bei vielen Programmen über eine Haftungsfreistellung bzw. – abhängig vom Volumen – andere Fördereinrichtungen oder das jeweilige Bundesland über eine Bürgschaft einen Teil des wirtschaftlichen Risikos des Darlehens. Die meisten Bundesländer haben im Zuge der Krise die Mittel, die für derartige Bürgschaften zur Verfügung stehen, teils erheblich aufgestockt.

Bei Darlehen aus dem KfW-Sonderprogramm ist eine Haftungsfreistellung durch die KfW in Höhe von 50 % bis 90 % möglich. Diese kann von der Hausbank jedoch dann nicht geltend gemacht werden, wenn innerhalb einer gewissen Karenzfrist nach der Zusage der Fördermittel ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Endkreditnehmers gestellt wird. Die Karenzfrist wurde seit Inkrafttreten des Programms erheblich verkürzt.

Eine Haftungsfreistellung wird bei Global-Darlehen grundsätzlich nicht gewährt, da bei der Darlehensvergabe durch das Förderinstitut der Bezug auf einen bestimmten Endkreditnehmer fehlt und daher eine Quantifizierung des wirtschaftlichen Risikos der Haftungsfreistellung durch das Institut noch nicht möglich ist. Ferner entfällt diese, wenn die Vorgaben des Förderinstituts, vor allem im Hinblick auf die Besicherung des Darlehens durch das Unternehmen, nicht berücksichtigt werden. Insbesondere wenn das Förderinstitut einen Teil des wirtschaftlichen Risikos übernehmen soll, sehen einige Programme der Landesförderinstitute – im Gegensatz zum KfW-Sonderprogramm – vor, dass Mittel nur für zusätzlichen Finanzierungsbedarf gewährt werden, nicht hingegen für eine Anschlussfinanzierung, etwa eine in diesem Zusammenhang beendete „Bis auf Weiteres-Betriebsmittellinie“. Dadurch soll vermieden werden, dass die Geschäftsbanken bereits eingegangene Risiken zumindest teilweise auf die Förderinstitute verlagern.

Was ist zu beachten?
Es sollte im Hinblick auf die Vielzahl der Beteiligten und Vertragsverhältnisse und dem damit verbundenen zusätzlichen Abstimmungsbedarf hinreichend Zeit für die entsprechende Finanzierung eingeplant werden. Naturgemäß benötigen die Förderinstitute für die Prüfung etwas mehr Zeit, wenn zusätzlich eine Haftungsfreistellung gewährt oder eine Bürgschaft ausgereicht werden soll. Darüber hinaus ist zu beachten, dass einige Programme nur zur Verfügung stehen für:

  • kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), das heißt Unternehmen mit weniger als 250 Arbeitnehmern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio € oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio €, wobei jeweils eine konzernweite Betrachtung anzustellen ist,
  • Unternehmen oder Investitionen in bestimmten Regionen – dies gilt vor allem für die Programme der Landesförderinstitute


Falls mehrere Förderprogramme kumulativ in Anspruch genommen werden sollen, ist zu prüfen, ob diese insbesondere unter beihilferechtlichen Aspekten miteinander kombinierbar sind. Kommen hingegen mehrere Fördermittel alternativ in Betracht, so lohnt sich ein Preisvergleich. Dabei ist zu berücksichtigen, dass zum Beispiel beim KfW-Sonderprogramm keine zusätzlichen Kosten beim Endkreditnehmer für die Gewährung einer Haftungsfreistellung anfallen; dies geht vielmehr zu Lasten der Marge der Hausbank. Die Marge, das heißt die Differenz zwischen dem vom Endkreditnehmer zu entrichtenden Zins und dem niedrigeren von der Hausbank an die KfW für die Bereitstellung der Refinanzierung abzuführenden Teil hiervon, wird zwischen KfW und Hausbank in dem Verhältnis aufgeteilt, in dem diese das wirtschaftliche Risiko des Darlehens tragen. Übernimmt die KfW beispielsweise keine Haftungsfreistellung, so verbleibt die „Marge“ vollumfänglich bei der Hausbank, wohingegen bei einer 90-prozentigen Haftungsfreistellung auch 90 % der „Marge“ an die KfW abzuführen sind.

Andere Institute berechnen für die Haftungsfreistellung ein zusätzliches Entgelt. Allerdings wird dann (wiederum im Unterschied zum KfW-Sonderprogramm) teilweise die Haftungsfreistellung bei der Einstufung in eine bestimmte Besicherungsklasse berücksichtigt, die Einfluss auf die Verzinsung des Darlehens hat. Somit kann ein Darlehen insgesamt aufgrund dieser Wechselwirkung trotz der mit der Haftungsfreistellung verbundenen zusätzlichen Kosten günstiger werden.

Schließlich können Fördermittel grundsätzlich keinen Unternehmen in Schwierigkeiten (der Begriff ist europarechtlich definiert) gewährt werden. Bei einigen Förderprogrammen (etwa dem KfW-Sonderprogramm) wurde der Zeitpunkt, auf den bei der Beurteilung, ob es sich um ein Problemunternehmen handelt, abgestellt wird, zeitlich auf den 1. Juli 2008 nach vorne verlegt.

Ausblick
Wie lange die große Bedeutung der Einbindung öffentlicher Fördermittel bei der Unternehmensfinanzierung noch andauern wird, bleibt abzuwarten. Dies wird sicherlich ganz erheblich davon abhängen, wann sich Banken und Unternehmen von den Folgen der Wirtschaftskrise erholen und ob auslaufende Programme verlängert oder durch neue ersetzt werden. Die KfW hat im März 2010 ein Programm für Banken mit einem Volumen von 1,5 Mrd € zur Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite aufgelegt. Dadurch soll die Kreditversorgung der deutschen Exportwirtschaft verbessert werden.

Ein möglicher weiterer Bedarf für öffentliche Förderprogramme seitens mittelständischer Unternehmen könnte sich aus Folgendem ergeben: Bei vielen Unternehmen steht ab dem Jahr 2011 eine Anschlussfinanzierung für so genannte Standard-Mezzanine-Finanzierungen (zum Beispiel PREPS, Equinotes, Gemit, HEAT) an. Im Rahmen dieser Programme wurde den Unternehmen von Zweckgesellschaften, die sich ihrerseits am Kapitalmarkt refinanzierten, wirtschaftliches Eigenkapital zur Verfügung gestellt.

Die Wirtschaftskrise hat dazu geführt, dass am Kapitalmarkt kaum mehr Mittel für die Refinanzierung derartiger Zweckgesellschaften bereitgestellt werden. Deswegen sollte eine Anschlussfinanzierung von auslaufenden Standard-Mezzaninen durch vergleichbare Produkte kaum möglich sein. Einige Förderinstitute haben darauf reagiert und die Beträge, die für die Bereitstellung von Mezzanine-Kapital zur Verfügung stehen, erheblich aufgestockt. Es bleibt abzuwarten, ob diesen öffentlichen Förderprogrammen ähnlich große Bedeutung zukommen wird wie gegenwärtig denen zur Betriebsmittelfinanzierung.
 

Dr. Alexandra Schluck-Amend ist Rechtsanwältin, Restrukturierungsexpertin und Partnerin, Dr. Marc Seibold ist Rechtsanwalt und Finanzierungsrechtsexperte im Stuttgarter Büro von CMS Hasche Sigle.

 

Der Artikel ist erschienen in der Ausgabe 08/2010
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Stichwort
  • » Geldvermögen wieder im Aufwärtstrend: Das Bruttogeldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland ist im abgelaufenen Jahr 2009 nach Schätzungen von Allianz Global Investors auf 4,64 Billionen € gewachsen. Damit liegt das Bruttogeldvermögen Ende 2009 um 4,4 % höher als im Jahr 2008, in dem es auf 4,45 Billionen € gesunken war.
Buchtipp (B)
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